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Teilrevision Zonenplan und Baureglement

Das Baureglement wurde aufgrund der sich verzögernden in Kraftsetzung in einigen Punkten nochmals überprüft. Dabei drängen sich insbesondere Anpassungen bei den Grenz- und Gebäudeabständen sowie Präzisierungen der Gestaltungsvorschriften in der Dorfzone sowie der Ortsbild- und Umgebungsschutzzone auf.

An der Gemeindeversammlung vom 31. August 2022 wurden der revidierte Zonenplan sowie das Baureglement beschlossen. Die Genehmigung des Zonenplans und des Baureglements erfolgte in der Folge durch das Departement für Bau und Umwelt (DBU) im Oktober 2023. Aufgrund eines hängigen Rekurses konnten der Zonenplan und das Baureglement bislang noch nicht in Kraft gesetzt werden.

Im Rahmen der kantonalen Genehmigung des Zonenplans wurden verschiedene Teilflächen der Bau-, Landschaftsschutz- und Naturschutzzonen, welche innerhalb des Hochwasserprofils des Untersees liegen, nicht genehmigt. Weiter wurde Artikel 9 Absatz 4 des neuen Baureglements nicht genehmigt und die Gemeinde aufgefordert, diese Bestimmung zu ergänzen.

Da sich seit der Gemeindeversammlung 2022 in den vergangenen Jahren bereits weitere Anpassungsbedarfe am Zonenplan und am Baureglement ergeben haben, hat der Gemeinderat die notwendigen Änderungen an den Planungsinstrumenten zusammengefasst. Diese umfassen insbesondere die Aufträge aus dem Genehmigungsentscheid des Kantons sowie Anpassungen infolge von Neuparzellierungen im Bereich der Salensteinerstrasse, des Oberwegs und der Westerfeldstrasse.

Das Baureglement wurde aufgrund der sich verzögernden in Kraftsetzung in einigen Punkten nochmals überprüft. Dabei drängen sich insbesondere Anpassungen bei den Grenz- und Gebäudeabständen sowie Präzisierungen der Gestaltungsvorschriften in der Dorfzone sowie der Ortsbild- und Umgebungsschutzzone auf.

Information und Mitwirkung (19. Februar 2026)

Information und Mitwirkung Teilrevision Zonenplan und Baureglement


Im Rahmen der Genehmigung der Ortsplanungsrevision wurden verschiedene Teilflächen sowie Artikel 9 Abs. 4 des neuen Baureglements nicht genehmigt. Die Gemeinde wurde aufgefordert diese Bestimmung zu ergänzen. Da sich seit der Gemeindeversammlung 2022 bereits weitere Anpassungsbedarfe am Zonenplan und am Baureglement ergeben haben, hat der Gemeinderat die notwendigen Änderungen an den Planungsinstrumenten zusammengefasst.

Diese umfassen insbesondere die Aufträge aus dem Genehmigungsentscheid sowie Anpassungen infolge von Neuparzellierungen im Bereich der Salensteinerstrasse, des Oberwegs und der Westerfeldstrasse. Das Baureglement wurde zudem aufgrund der sich verzögernden in Kraftsetzung in einigen Punkten nochmals vertieft überprüft. Dabei drängen sich Anpassungen bei den Grenz- und Gebäudeabständen sowie Präzisierungen der Gestaltungsvorschriften auf.

Präsentation Informationsveranstaltung (18. Februar 2026)

Aufgrund der Komplexität der Themen fand am 18. Februar 2026 ein Informationsabend zu den Themen "Teilrevision Zonenplan und Baureglement" sowie "Festlegung grundeigentümerverbindlicher Gewässerraum" in der Mehrzweckhalle Ermatingen statt.

Falls Sie nicht teilnehmen konnten oder die Unterlagen erneut einsehen möchten, finden Sie hier die Präsentation: Präsentation Informationsveranstaltung