Anmeldung Pflegefinanzierung
Seit dem 1. Januar 2011 übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen einheitlichen Betrag der Pflegekosten im Pflegeheim. Die versicherten Personen tragen einen begrenzten Eigenanteil, während der Kanton und die Gemeinden die restlichen Kosten übernehmen.Anspruch auf Pflegefinanzierung haben Personen, die vor dem Eintritt in ein Pflegeheim im Kanton Thurgau einen zivilrechtlichen Wohnsitz hatten. Voraussetzung ist zudem der Aufenthalt in einem anerkannten Alters- oder Pflegeheim.
Das Anmeldeformular können Sie online ausfüllen oder wir stellen es Ihnen gerne aus. Es muss jedoch zwingend bei der AHV-Zweigstelle eingereicht werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit der Inkraftsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 wurde ebenfalls festgelegt, dass Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag Restkosten bei der jeweiligen Wohngemeinden geltend machen.
Die Komptenz für die Festlegung der maximalen Beträge liegt bei der Wohngemeinde. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 20. Mai 2025 wurden Tarife für die Gemeinde Ermatingen festgesetzt.
Die Restkosten werden ausschliesslich an Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Ermatingen ausgezahlt. Die festgelegten Tarife sind im untenstehenden Tarifblatt ersichtlich.

