Suche

Tempo 30 in den Quartieren von Ermatingen und Triboltingen


Mit der Einführung von Tempo 30 in den Quartieren von Ermatingen und Triboltingen sollen die Verkehrssicherheit, die Wohnqualität sowie die Sicherheit auf Schulwegen verbessert werden. Die vorgesehenen Massnahmen schaffen eine einheitliche und verständliche Verkehrsregelung innerhalb der Gemeinde.

Ausgangslage

Mit der Einführung von Tempo 30 auf der Hauptstrasse durch den Kanton stellt sich auch die Frage nach einer einheitlichen Verkehrsregelung in den angrenzenden Wohnquartieren von Ermatingen und Triboltingen. Der Gemeinderat erachtet es als sinnvoll, die Geschwindigkeiten innerhalb der Gemeinde aufeinander abzustimmen und die Quartiere verkehrssicherer sowie übersichtlicher zu gestalten.

Die untersuchten Quartierstrassen sind überwiegend siedlungsorientierte Nebenstrassen mit Wohnnutzung. Viele dieser Strassen verfügen über keine oder nur teilweise vorhandene Trottoirs. Zudem bestehen verschiedene unübersichtliche Kurven, eingeschränkte Sichtverhältnisse bei Einmündungen und Ausfahrten sowie Bereiche mit Schulwegen, Wander- und Velorouten. Teilweise wurden auch erhöhte Fahrgeschwindigkeiten festgestellt. Die Ausgangslage und die geplanten Massnahmen wurden in mehreren verkehrstechnischen Gutachten geprüft.

Projektziele

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit in den Wohnquartieren.
  • Erhöhung der Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrende sowie Kinder auf dem Schulweg.
  • Reduktion von Lärm und Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität.
  • Einheitliche und verständliche Verkehrsregelung innerhalb der Gemeinde.
  • Förderung eines siedlungsverträglichen Verkehrs in den Quartieren.

Projektgebiete

Die geplanten Tempo-30-Zonen umfassen mehrere Quartiere in Ermatingen und Triboltingen, darunter:
  • Blauort / Arenenbergstrasse
  • Staad
  • Schönhalde
  • Triboltingen Nord
  • Triboltingen Süd

Unterlagen
Blauort / Arenenbergstrasse
Staad
Schönhalde
Triboltingen Nord
Triboltingen Süd


Zukünftige Wirkung
Mit der Einführung der Tempo-30-Zonen sollen die Quartiere langfristig sicherer, ruhiger und wohnlicher werden. Besonders Kinder, ältere Personen sowie der Fuss- und Veloverkehr profitieren von den tieferen Geschwindigkeiten. Gleichzeitig bleibt die Erschliessung aller Quartiere gewährleistet und der Verkehr kann weiterhin sicher abgewickelt werden.

Mitteilung vom 15. Juni 2026

Wie bereits mehrfach informiert wurde, möchte der Gemeinderat in den Quartieren von Ermatingen und Triboltingen Tempo 30 einführen. Die entsprechenden Unterlagen wurden im Mai 2026 beim kantonalen Tiefbauamt eingereicht. Nun startet das kantonale Einwendungsverfahren.

Mit der Einführung von Tempo 30 auf der Hauptstrasse durch den Kanton soll auch in den angrenzenden Quartieren eine einheitliche Verkehrsregelung gelten. Der Gemeinderat erachtet es als sinnvoll, die Geschwindigkeiten innerhalb der Gemeinde aufeinander abzustimmen.

Die Tempo-30-Zonen sollen zu einem ruhigeren und übersichtlicheren Verkehr in den Wohnquartieren beitragen. Zudem werden damit die Bedingungen für Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrende sowie Kinder auf dem Schul-weg verbessert.

Die geplanten Massnahmen betreffen verschiedene Quartiere in Ermatingen und Triboltingen. Vorgesehen sind Tempo-30-Zonen sowie Anpassungen bei der Signalisation. Die Detailunterlagen resp. die Signalisationspläne können im Rathaus oder auf unserer Webseite unter «Projekte» eingesehen werden.

Das Einwendungsverfahren dauert vom 17. Juni bis 8. Juli 2026. Während dieser Frist können schriftliche Einwendungen beim Departement für Bau und Umwelt eingereicht werden. Das Verfahren dient der Information der Bevölkerung und ist kein förmliches Einspracheverfahren.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die vorgesehenen Massnahmen zu einer verständlichen und einheitlichen Verkehrsregelung in den Quartieren beitragen.

Mitteilung vom 1. Juni 2026

Der Gemeinderat hat die Unterlagen zur Einführung von Tempo 30 in den Quartieren von Ermatingen und Triboltingen genehmigt und zur Prüfung sowie Genehmigung beim kantonalen Tiefbauamt eingereicht.

Mit der Einführung von Tempo 30 auf der Hauptstrasse durch den Kanton hat sich auch die Frage nach einer einheitlichen Verkehrsregelung in den Quartieren gestellt. Der Gemeinderat erachtet es als nicht sinnvoll, auf der Hauptstrasse Tempo 30 zu führen und in den angrenzenden Wohnquartieren weiterhin Tempo 50 beizubehalten. Die vorgesehenen Tempo-30-Zonen sollen deshalb zu einer einheitlicheren und besser verständlichen Verkehrsregelung auf dem Ge-meindegebiet beitragen.

Ziel der Massnahmen ist es, die Verkehrssicherheit, insbesondere für Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrende sowie Kinder auf dem Schulweg, weiter zu verbessern. 
Als nächster Schritt wird zeitnah das kantonale Einwendungsverfahren eingeleitet. Die

Unterlagen werden dabei öffentlich aufgelegt. Betroffene Personen haben im Rahmen dieses Verfahrens die Möglichkeit, Einwendungen einzureichen.

Mitteilung vom 18. Februar 2026

Gegen die Auflage des Kantons zur Einführung von Tempo 30 auf der Hauptstrasse in Ermatingen sind beim Verwaltungsgericht 12 Beschwerden eingegangen. Nach Kenntnis der Gemeinde wurden sämtliche Beschwerden zurückgezogen. Die Verfahrensführung liegt beim Kanton resp. beim Verwaltungsgericht.

Der Gemeinderat geht davon aus, dass der Kanton die Umsetzung von Tempo 30 auf der Hauptstrasse zeitnah vornehmen wird.

Im Fokus steht nun für den Gemeinderat die Einführung von Tempo 30 in den Quartieren. Er hat in seiner Stellungnahme vom 28. November 2025 angekündigt, die Unterlagen zu den Tempo-30-Zonen in den Quartieren zu aktualisieren und der Bürgerschaft vorzulegen. Diese Arbeiten dazu sind im Gang. Aus Sicht des Gemeinderates ist eine einheitliche Verkehrsregelung auf dem ganzen Gemeindegebiet angezeigt. Es macht für den Gemeinderat keinen Sinn, auf der Hauptstrasse Tempo 30 einzuführen und in den angrenzenden Quartieren in Ermatingen weiterhin Tempo 50 beizubehalten.

Der Gemeinderat prüft das weitere Vorgehen. Eine Möglichkeit ist, die Unterlagen direkt öffentlich aufzulegen. In diesem Fall können sich betroffene Personen im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens äussern. Eine vorgelagerte Mitwirkung würde das Verfahren um rund drei bis vier Monate verlängern.

Der Entscheid über das konkrete Vorgehen steht noch aus. Der Gemeinderat informiert die Bevölkerung, sobald dieser vorliegt.