Wochenaufenthalt (Nebenwohnsitz) in Ermatingen
Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Ermatingen zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.Der Entscheid, ob Sie in Ermatingen einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.
Benötigte Unterlagen und Kosten:
- Heimatausweis (nach positiver Rückmeldung)
- Identitätskarte oder Reisepass
- Miet- bzw. Kaufvertrag oder Wohnbestätigung
- Die Anmeldung ist kostenlos
Wochenaufenthalt (Nebenwohnsitz) in einer anderen Gemeinde
Wenn Sie studieren, arbeiten oder sich aus einem anderen bestimmten Grund in einer anderen Gemeinde aufhalten, können Sie bei uns einen Heimatausweis (E-Service) beantragen, um sich in Ihrer Aufenthaltsgemeinde mit Wochenaufenthalt (Nebenwohnsitz) anzumelden.Wir prüfen die ausgelöste Bestellung und treffen den Entscheid über die Wohnsituation auf Grundlage der für uns erkennbaren objektiven Umstände.

