Antragstellung Identitätskarte
Schweizer Identitätskarten müssen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste bestellt werden.Die neue ID wird Ihnen ca. innert zehn Tagen nach Bestellung per Einschreiben nach Hause geschickt. Alternativ können Sie Ihre neue ID auch auf der Gemeindeverwaltung abholen.
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Aktuelles Passfoto gemäss Fotomustertafel (ab Geburt erforderlich)
- Alte Identitätskarte (falls vorhanden)
- Bei Verlust der Identitätskarte: Verlustanzeige der Polizei
- Wenn nur ein Elternteil anwesend sein kann oder eine umfassende Beistandschaft besteht: Einwilligungserklärung inkl. Beilagen
Kosten und Bezahlung
Die Gebühr für die neue Identitätskarte wird direkt am Schalter eingezogen. Die Bezahlung ist Bar, mit Karte oder Twint möglich.- Fr. 70.00 für Erwachsene
- Fr. 35.00 für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Antrag bei unmündigen oder entmündigten Personen
Unmündige Personen
Bei Minderjährigen ist das Einverständnis beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich.
Minderjährige müssen von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet werden. Ist es nicht beiden Elternteilen möglich persönlich zu erscheinen, wird die ausgefüllte Einwilligungserklärung mit den Unterschriften von beiden sorgeberechtigten Elternteilen benötigt. Zusätzlich zur unterschriebenen Einwilligungserklärung ist der Originalausweis oder eine unterschriebene Ausweiskopie des fehlenden Elternteils mitzubringen.
Bei unverheirateten/getrenntlebenden/geschiedenen Eltern ist ebenfalls die Einwilligungserklärung mit einer unterschriebenen Ausweiskopie sowie zusätzlich der Nachweis der elterlichen Sorge vorzulegen.
Bitte beachten Sie zudem:
- Kinder ab dem 7. Lebensjahr müssen den Antrag bereits unterschreiben
- Bei Jugendlichen ab dem 14. Altersjahr ist die Angabe der Körpergrösse notwendig
Entmündigte Personen
Auch bei umfassender Beistandschaft (ehemals Vormundschaft) ist die Einwilligungserklärung mit einer unterschriebenen Ausweiskopie des Beistands mitzubringen.

