Veranstaltungen im privaten oder öffentlichen Raum
Die Gemeinde Ermatingen koordiniert die Gesuchsprüfung für Festanlässe, politische Veranstaltungen, Sportveranstaltungen sowie Standaktionen auf öffentlichem Grund dabei werden Auflagen definiert, welche im Zuge Ihrer Veranstaltung einzuhalten sind.Das Gesuch ist mit dem Gesuchsformular der Gemeinde Ermatingen und den dazugehörigen Unterlagen einzureichen. Das Gesuchsformular kann unten bei den Formularen heruntergeladen oder am Schalter der Gemeinde Ermatingen (Front-Office) bezogen werden.
Zur Prüfung der Durchführbarkeit Ihrer Veranstaltung ist das Veranstaltungsgesuch spätestens drei Monate vor dem geplanten Durchführungstermin einzureichen. Nur so kann eine rechtzeitigt Bearbeitung und Erteilung der Bewilligung sichergestellt werden.
Die Gemeinde Ermatingen lehnt jede Haftung ab, wenn vor Vorliegen der Bewilligung bereits Massnahmen getroffen werden und im Falle eines negativen Entscheids daraus Kosten entstehen.
Bewilligungspflichtig ist eine Veranstaltung, wenn es um einen sogenannten gesteigerten Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes geht und/oder wenn kantonale oder kommunale Vorschriften eine Bewilligung vorsehen (z.B. Polizeiverordnung, Bauvorschriften, Feuerschutzpolizei, Gastgewerbegesetz, Covid-19 Verordnungen und Pandemie-Gesetz).
Vor allem wird eine Bewilligung benötigt, wenn geplant ist:
- öffentlichen Grund zu nutzen
- im Freien Verstärkeranlagen einzusetzen
- auf öffentlichem oder privatem Grund Fahrnisbauten (Zelte, Bühnen, Schaustellgeschäfte) aufzubauen
- Getränke und Speisen gegen Entgelt abzugeben
- Strassen- oder Parkplatzsperrungen vorzunehmen
- Feuerwerk abzubrennen (Ausnahmen: 1. August und 31. Dezember mit bewilligungsfreien Kategorien)
Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft ist bei privaten Anlässen Folgendes zu empfehlen:
- Nachbarn frühzeitig informieren
- Persönliches Schreiben verfassen und idealerweise persönlich übergeben
- Erreichbar sein
- Angabe einer Telefonnummer für die Erreichbarkeit
- Anwesende Gäste in die Verantwortung nehmen
- Sollte es nach 22.00 Uhr weiterhin noch laut sein, gilt es, die Fenster geschlossen zu halten und Personen im Aussenbereich, z.B. auf dem Balkon oder der Terrasse zur Ruhe aufzufordern. Die Ruhezeiten sind jederzeit einzuhalten.

