Hund anmelden und Hundedaten verwalten
Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltende und deren Hunde müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei uns melden und uns das Anmeldeformular für den Hund sowie folgende Beilagen (sofern bereits vorhanden) einreichen:
- Kopien Heimtierausweis / Hundebüchlein
- Versicherungspolice Haftpflichtversicherung (Deckungssumme drei Mio.),
gemäss § 1a HundeG - Bestätigung Hundekurs (innerhalb des ersten Jahres nach Anschaffung),
gemäss § 1b Abs. 1 HundeG
Wir erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus und Sie erhalten anschliessend Ihre Benutzerdaten per Post oder E-Mail.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einer Schweizer Tierarztpraxis überprüfen lassen.
Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Sie können dies entweder in Amicus oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Animundo – digitale ePetCard
Die bisherige physische PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard in der Applikation animundo zur Verfügung.
Sobald Sie Ihr Amicus-Konto in animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Obligatorische Hundeausbildung
Das Thurgauer Hundegesetz schreibt vor, dass wer einen Hund hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen muss. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens 10 Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter zulässt, einen Welpenkurs.Haftpflichtversicherung
Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Franken abgeschlossen haben.Der entsprechende Nachweis ist der Gemeinde einzureichen.
Bewilligungspflicht potentiell gefährlicher Hunde
Für bewilligungspflichtige Hunde ist im Kanton Thurgau grundsätzlichdas Veterinäramt zuständig. Wer einen potentiell gefährlichen Hund oder einen Hund aus einer Kreuzung mit einem potentiell gefährlichen Hund im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt eine kantonale Bewilligung. Diese ist im Voraus einzuholen.
Neuzuzüger müssen das Bewilligungsgesuch innert 10 Tagen beim Veterinäramt einreichen. Die Bewilligung basiert auf einer Beurteilung der
Wesenssicherheit des Hundes.
Mit dem Bewilligungsgesuch sind dem Veterinäramt folgende Unterlagen einzureichen: Handlungsfähigkeitszeugnis, Wohnsitzbestätigung, Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister, Nachweispapiere über die Herkunft des Hundes und
über Kenntnisse im Hundewesen, Police der Haftpflichtversicherung,
Passfoto, Mikrochipnummer, Kostenvorschuss Fr. 500.-

