Adressauskunft
Für die Erteilung von Auskünften über Personen ist es zwingend erforderlich, den Einwohnerdiensten einen Nachweis für ein berechtigtes Interesse vorzulegen. Solche Nachweise können beispielsweise in Form von Rechnungskopien, Verlustscheinen oder Verträgen erbracht werden.Die Anfrage muss schriftlich eingereicht werden, da aus Gründen des Datenschutzes keine telefonischen Auskünfte erteilt werden. Für die Bearbeitung wird pro Adresse eine Gebühr von Fr. 10.00 erhoben.
Adresssperre
Eine Adresssperre bei den Einwohnerdiensten schützt Ihre Wohnadresse vor der Weitergabe an Privatpersonen oder Unternehmen, zum Beispiel für Werbezwecke.Sie eignet sich für Personen, die ihre Adresse aus privaten oder beruflichen Gründen besonders schützen möchten.
Die Sperre muss schriftlich begründet bei den Einwohnerdiensten beantragt werden.
Wichtig: Gesetzliche Pflichten bleiben bestehen. Wen eine gesetzliche Grundlage vorliegt, beispielsweise bei der Amtshilfe, kann Ihre Adresse trotz Sperre weitergegeben werden.

