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Zukunft Rathaus


Das 56-jährige Rathaus weist erhebliche bauliche Mängel auf. Abklärungen haben gezeigt, dass Handlungsbedarf insbesondere bei Brandschutz, Barrierefreiheit, Energieeffizienz und der technischen Infrastruktur besteht. Der Gemeinderat prüft deshalb verschiedene Varianten für die Zukunft des Rathauses – von einer Sanierung bis hin zu einem Neubau oder einer Mietlösung.

Ausgangslage

Projekt Rathaus
In den Geschäftsmitteilungen vom 1. Juni 2025 hat der Gemeinderat die Bevölkerung über die durchgeführte Liegenschaftsanalyse informiert. Seither wurden die Abklärungen vertieft und erste Rückmeldungen aus Fachgesprächen eingeholt. Die gewonnenen Erkenntnisse zeigen deutlich den baulichen Handlungsbedarf am 56-jährigen Rathaus (Baujahr 1969) auf. Festgestellt wurden Mängel in den Bereichen Brandschutz (u. a. Arbeitnehmerschutz), Behindertengleichstellung und Barrierefreiheit, Energieeffizienz sowie der technischen Infrastruktur. Zudem müssten bei baulichen Eingriffen auch die Statik und Erdbebensicherheit überprüft und an aktuelle Normen angepasst werden.
Nachfolgend informiert der Gemeinderat detailliert über den aktuellen Stand und die nächsten Schritte.

Brandschutz
Eine Überprüfung durch die Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) hat erhebliche Brandschutzmängel aufgezeigt, darunter:
  • fehlende Fluchtwege
  • fehlende Brandabschnitte
  • fehlende Brandschutztüren
  • ungenügende Sicherheit für Personen im Brandfall

Die GVTG hat in ihrem Bericht kurzfristige, mittelfristige und langfristige Massnahmen verfügt. Eine Verbesserung im bestehenden Gebäude ist nur mit grossen baulichen Eingriffen möglich. Die Umsetzung im laufenden Betrieb wäre mit entsprechenden Mehrkosten für ein Provisorium verbunden.

Barrierefreiheit
Derzeit ist das Rathaus für Besuchende und Mitarbeitende nicht hindernisfrei zugänglich. Es fehlen sowohl ein durchgängiger behindertengerechter Eingang für Rollstühle sowie eine entsprechende Toilette. Ebenso ist eine barrierefreie innere Erschliessung (normgerechte Liftanlage) nicht vorhanden. Diese Anforderungen sind laut Gesetz bei öffentlichen Gebäuden zwingend umzusetzen.

Energie und Haustechnik
Die Gebäudehülle entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen für öffentliche Bauten und ist energetisch sanierungsbedürftig (GEAK-Klasse G). Der Energieverbrauch ist rund dreimal höher als bei einem Neubau und verursacht entsprechend höhere Betriebskosten.

Die gesamte Haustechnik sowie sämtliche Leitungen (Strom, Wasser, Abwasser) haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Eine Sanierung würde umfangreiche Eingriffe in den Gebäudekern erfordern.

Nächste Schritte: Prüfung von Varianten
Die Liegenschaftsanalyse schlägt folgende drei Varianten zur Prüfung vor:
  • Neubau des Rathauses am bestehenden oder Drittstandort
  • Umfassende Sanierung des bestehenden Gebäudes

Mitteilung vom 1. Juni 2026

Wie bereits in den vergangenen Mitteilungen zum Projekt «Zukunft Rathaus» informiert wurde, hat der Gemeinderat nach dem Entscheid gegen eine Mietlösung in der Landi-Überbauung die weiteren Abklärungen zur Zukunft des heutigen Rathausstandorts aufgenommen. Der ausgewiesene Handlungsbedarf in den Bereichen Brandschutz, Hindernisfreiheit, Energieeffizienz sowie Gebäudetechnik bleibt weiterhin bestehen.

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, zusätzliche Grundlagen erarbeiten zu lassen. Geplant ist insbesondere eine Plausibilisierung und Vertiefung der bisherigen Kostenschätzungen für verschiedene Sanierungsvarianten des bestehenden Rathauses sowie die Machbarkeit eines möglichen Ersatzneubaus mit Tiefgarage. Dabei soll auch untersucht werden, ob zusätzliche Flächen für weitere Nutzungen geschaffen werden könnten.

Dem Gemeinderat ist es wichtig, sämtliche realistischen Optionen sorgfältig zu prüfen, damit der Bevölkerung die Grundlagen für die spätere Entscheidungsfindung transparent und nachvollziehbar aufgezeigt werden können, insbesondere auch in wirtschaftlicher Hinsicht.

Für diese vertieften Abklärungen wurde ein Nachtragskredit von CHF 20’500 gesprochen. Ziel ist es, bis Ende 2026 Grundlagen für die weiteren Entscheide zu erhalten.

Der Gemeinderat wird die Bevölkerung weiterhin über den Projektstand und die nächsten Schritte informieren.

Mitteilung vom 15. Dezember 2025

Wie bereits in den Mitteilungen vom 1. Juni und 15. Oktober 2025 angekündigt, hat der Gemeinderat die Option einer Verlegung des Rathauses in die geplante Landi-Überbauung an der Bahnhofstrasse umfassend geprüft. Wichtig dabei war, alle realistischen Varianten gleichwertig zu beurteilen, sowie die Erwartungshaltung der Bevölkerung, dass finanzielle und funktionale Aspekte objektiv verglichen werden. Eine Mietlösung stand dabei ausdrücklich als mögliche Option im Raum.

In den vergangenen Monaten wurden eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsrechnung, eine Grobkostenschätzung für den Innenausbau (Investition nach der Übernahme eines Edelrohbaus), eine zweimonatige Mitwirkung sowie verschiedene Rückmeldungen aus der Bevölkerung ausgewertet. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsrechnung zeigten, dass Miet- und Eigentumsvarianten langfristig finanziell sehr nahe beieinander liegen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass der notwendige Innenausbau von rund 1.1 Mio. Franken bei einer späteren Beendigung des Mietverhältnisses verloren ginge. Die Mitwirkung ergab ein ausgeglichenes Bild bzgl. dem Wechsel des Standortes des Rathauses, wobei der Wunsch nach langfristiger Tragfähigkeit und wirtschaftlicher Stabilität besonders stark gewichtet wurde.

Der Gemeinderat kommt auf Basis dieser Gesamtbeurteilung zum Schluss, dass eine Eigentumslösung für die Gemeinde langfristig die grössere Sicherheit und Flexibilität bietet. Die Prüfung der Mietlösung war jedoch zentral, um transparent aufzuzeigen, dass alle möglichen Varianten sorgfältig und ohne Vorentscheid geprüft wurden – auch im Sinne einer sachlichen und nachvollziehbaren Kommunikation gegenüber der Bevölkerung.

Mit diesem Entscheid wird das Projekt «Zukunft Rathaus» aber nicht auf Eis gelegt. Der Sanierungsbedarf gemäss den erstellten Fachberichten in den Bereichen Brandschutz, Barrierefreiheit sowie Energie und Haustechnik sind weiterhin ausgewiesen. Entsprechend sollen nun die Varianten Sanierung oder Ersatzneubau am heutigen Standort sowie ein möglicher Neubau an einem Drittstandort vertiefter geprüft werden.

Die Gemeinde wird fortlaufend und offen informieren.

Mitteilung vom 15. Oktober 2025

Der Gemeinderat bedankt sich herzlich bei allen, die bereits die Umfrage zum Projekt Rathaus ausgefüllt haben. Um möglichst viele Rückmeldungen aus der Bevölkerung zu erhalten, wird die Mitwirkungsfrist bis 10. November 2025 verlängert.

Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, die Bürgerschaft «zu spüren» und die verschiedenen Sichtweisen in die weiteren Überlegungen einzubeziehen. Ihre Meinung hilft, die nächsten Schritte mit einem breiten Verständnis der Bedürfnisse und Erwartungen der Bevölkerung anzugehen.

Die Unterlagen zum Projekt, darunter Informationen zu den bestehenden baulichen Herausforderungen sowie den Fachberichten (Liegenschaftsanalyse, GEAK-Bericht, Brandschutzbericht), sind weiterhin auf der Mitwirkungsplattform einsehbar.

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Meinung einzubringen:
mitwirkung-ermatingen.ch

Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiche Rückmeldungen und eine engagierte Teilnahme.

Mitteilung vom 1. Juni 2025

Liegenschaftenstrategie
Im Rahmen des Legislaturziels «Erhalt und Pflege der öffentlichen Infrastruktur sowie Erarbeiten einer entsprechenden Investitionsplanung» hat der Gemeinderat im 2024 die Gebäude Rathaus und Werkhof einer Analyse unterzogen. Im Jahr 2025 folgen die restlichen Gebäude im Besitz der Gemeinde Ermatingen. Im April 2024 sowie Oktober 2024 wurde in den Geschäftsmitteilungen informiert, dass eine Liegenschaftenstrategie ausgearbeitet wird. Ziel ist es, den baulichen und energetischen Zustand realistisch einzuschätzen, eine sachliche Entscheidungsgrundlage zu schaffen und mögliche Handlungsoptionen zu prüfen.

Rathaus
Das Rathaus stammt aus den späten 1960er-Jahren. Die Substanz ist grundsätzlich intakt, doch die energetische Bilanz ist klar verbesserungswürdig. Laut GEAK weist die Gebäudehülle die tiefste Bewertungsklasse auf (Klasse G), was auf eine ungenügende Wärmedämmung und hohe Wärmeverluste hinweist. Die Gesamtenergieeffizienz liegt in der mittleren Klasse C. Der jährliche Energieverbrauch beträgt im aktuellen Zustand das Dreifache eines modernen Neubaus. Entsprechend hoch sind die Betriebskosten – mit spürbarem Anteil für Heizung und Strom.

Der hindernisfreie Zugang ist nicht gewährleistet, weder beim Haupteingang noch innerhalb des Gebäudes. Die gesetzlich geforderten Standards sind nicht erfüllt. Eine brandschutztechnische Überprüfung hat zudem erhebliche Sicherheits-Mängel aufgezeigt, etwa bei Fluchtwegen und Abschlusstüren. Auch die Erdbebensicherheit ist nicht dokumentiert und müsste im Fall baulicher Eingriffe zwingend geprüft werden. Die Leitungen sowie die gesamte Haustechnik im Rathaus haben ihre Lebensdauer bereits überschritten.

Werkhof
Der Werkhof wurde ursprünglich als Baugeschäft Ende der 1980er-Jahre erbaut und wurde vor rund 25 Jahren von der Gemeinde für betriebliche Aufgaben sowie teilweise zu Wohnzwecken übernommen und so bis heute genutzt. Auch hier zeigt sich ein abnehmender baulicher Zustand. Die Dämmwerte der Gebäudehülle (Dach, Fassaden, Fenster) entsprechen nicht mehr den heutigen Normen. Einzelne Bauteile – darunter Dachfläche und Fenster – haben das Lebensende erreicht. Die Technik (Leitungen, Beleuchtung) stammt weitgehend aus der Bauzeit und sollte in den kommenden Jahren ersetzt werden.

Ein zusätzlicher Punkt betrifft die Zivilschutzanlage im Untergeschoss. Dort wurden undichte Stellen festgestellt, durch die wiederholt Wasser eindringt. Die Schäden betreffen unter anderem die Decke über der Kommandozentrale. Ein Teil der Sanierungskosten könnte über ein Gesuch beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz abgedeckt werden.

Weiteres Vorgehen
Für beide Liegenschaften wurde der Handlungsbedarf nach zeitlicher Dringlichkeit gestaffelt. Beim Werkhof soll kurzfristig die Sanierung von Wasserschäden angegangen werden. Mittelfristig steht die Erneuerung der Gebäudehülle, der Fensteranlagen sowie der technischen Installationen im Fokus. 

Beim Rathaus stellt sich aufgrund der Vielzahl und Komplexität der Massnahmen – insbesondere im Bereich Gebäudetechnik, Brandschutz, Erdbebensicherheit und hindernisfreier Zugang – die Frage nach der Umsetzbarkeit unter laufendem Betrieb. Eine geforderte und umfassende Sanierung wäre nur mit einem aufwendigen Provisorium für die gesamte Gemeindeverwaltung möglich, was erhebliche Zusatzkosten verursachen würde. Um dies zu vermeiden, prüft der Gemeinderat verschiedene Optionen – von einer Totalsanierung bis hin zu einem Neubau. Dabei sollen Synergien mit möglichen grösseren Bauvorhaben mit Gewerbeanteil, wie zum Beispiel das Landi-Areal neben dem Bahnhof in Ermatingen, mitberücksichtigt werden. Erste Gespräche zur Sondierung solcher Lösungsansätze wurden aufgenommen. 

Unser Ziel
Die Gemeinde setzt alles daran, die Investitionen sorgfältig zu planen und allfällige Synergien – etwa im Rahmen grösserer Bauprojekte– frühzeitig zu erkennen und zu nutzen. Derzeit sind verschiedene Gespräche sowie Aklärungen und Berechnungen im Gange. Ziel ist eine zukunftsfähige, bürgernahe Lösung, die funktional überzeugt, energetisch effizient ist und den finanziellen Rahmen der Gemeinde langfristig tragbar hält. Die Bevölkerung wird im Herbst 2025 über den Planungsstand informiert.