Suche

< Zurück zu allen Neuigkeiten

Neue biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026

02.11.2026

Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger, wenn sie dies möchten, die neue biometrische Identitätskarte beantragen.

Was ist der Unterschied?
Der wichtigste Unterschied zwischen der bisherigen Identitätskarte und der neuen biometrischen Identitätskarte ist der integrierte Chip. Auf diesem Chip werden ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke als biometrische Daten gespeichert. Dadurch ist die biometrische Identitätskarte noch besser vor Manipulation, Fälschung und insbesondere Identitätsmissbrauch geschützt. Abgesehen vom Chip sind die beiden Varianten hinsichtlich ihrer physischen Sicherheitsmerkmale identisch.

Reisen ohne Einschränkung und Übergangsfrist
Die EU-Länder stellen seit 2021 nur noch biometrische Identitätskarten aus. Im Rahmen der Aktualisierung des Personenfreizügigkeitsabkommens sind die Schweiz und die EU überein gekommen, dass eine Schweizer Identitätskarte längerfristig ebenfalls mit einem Chip ausgestattet sein muss, damit sie in der EU als Reisedokument verwendet werden darf. Es ist jedoch eine lange Übergangsfrist vorgesehen.

Das aktualisierte Personenfreizügigkeitsabkommen ist noch nicht in Kraft. Die heute bereits ausgestellten Identitätskarten ohne Chip behalten ihre Gültigkeit und können weiterhin verwendet werden. Erst wenn das aktualisierte Personenfreizügigkeitsabkommen in Kraft tritt, beginnt die vorgesehene Übergangsfrist.

Ab Inkrafttreten des Abkommens können noch während eines Jahres Identitätskarten ohne Chip ausgestellt werden. Sämtliche Identitätskarten ohne Chip bleiben bis zu ihrem jeweiligen Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.

Konkret bedeutet dies, dass eine Identitätskarte ohne Chip in der EU noch während einer Dauer von bis zu elf Jahren ab Inkrafttreten des aktualisierten Personenfreizügigkeitsabkommens verwendet werden kann.

Freie Wahl der Identitätskarte
Bürgerinnen und Bürger können je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen:

  • Biometrische Identitätskarte mit Chip: Für Personen, die regelmässig in die EU reisen und keinen Schweizer Pass besitzen, wird diese Variante empfohlen. Sie eignet sich auch für Personen, die einen zukunftsorientierten Ausweis möchten, der elektronisch ausgelesen und geprüft werden kann.
  • Identitätskarte ohne Chip: Für Personen, die ihre Identität ausschliesslich in der Schweiz durch die physische Vorlage des Ausweises nachweisen möchten, ist diese Variante weiterhin ausreichend.

Gebühr
Die Gebühr für die biometrische Identitätskarte bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Chip und beträgt CHF 70.00 für Erwachsene und CHF 35.00 für Kinder.

Beantragung im Kanton Thurgau
Die biometrischen Daten für die neue Schweizer Identitätskarte mit Chip werden im Kanton Thurgau, analog zum Schweizer Pass und zu den ausländerrechtlichen Bewilligungen, in den beiden Erfassungszentren der Ausweisstelle des Kantons Thurgau in Weinfelden oder Frauenfeld aufgenommen.

Die Identitätskarte ohne Chip kann bis auf Weiteres bei der Wohngemeinde beantragt werden.

Weitere Informationen zur neuen biometrischen Identitätskarte finden Sie unter folgenden Links:
  • Die Medienmitteilung des Bundesamts für Polizei (fedpol) vom 19. Oktober 2026 finden Sie hier.
  • Häufig gestellte Fragen zur neuen Identitätskarte (FAQ) finden Sie auf der Website www.schweizerpass.ch unter «Laufende Projekte» → «FAQ».
  • Den Flyer zur neuen Schweizer Identitätskarte mit Chip finden Sie auf der Website www.schweizerpass.ch unter «Laufende Projekte» → «Flyer».
  • Allgemeine Informationen zur biometrischen Identitätskarte finden Sie ebenfalls auf der Website www.schweizerpass.ch unter «Laufende Projekte».


Bildquelle: https://www.fedpol.admin.ch/de/laufende-projekte