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Letzte Frist für die Prämienverbilligung 2026
Der Anspruch auf die Prämienverbilligung für das Jahr 2026 verfällt von Gesetzes wegen am 31. Dezember 2026. Personen, die kein Antragsformular erhalten haben, aber trotzdem von ihrer Bezugsberechtigung ausgehen, melden sich bei der Krankenkassenkontrollstelle derjenigen Gemeinde, in der sie am 1. Januar 2026 ihren Wohnsitz hatten.
Ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, sofern die provisorische einfache Steuer zu 100 % maximal 800 Franken beträgt und kein steuerbares Vermögen ausgewiesen ist. Für Kinder der Jahrgänge 2008 bis 2025 besteht ein Anspruch, sofern die provisorische einfache Steuer der Eltern zu 100 % maximal 1‘600 Franken beträgt und kein steuerbares Vermögen ausgewiesen ist.
Eine Neubemessung der Prämienverbilligung 2026 kann gestützt auf die definitive Steuerveranlagung 2026 spätestens innert 30 Tagen seit Rechtskraft der Steuer-Schlussrechnung 2026 verlangt werden, sofern schlechtere wirtschaftliche Verhältnisse nachgewiesen werden und der Antrag fristgerecht eingereicht wird. Die Prämienverbilligung wird direkt an die Krankenkasse der anspruchsberechtigten Person ausbezahlt.
Personen mit einer G- oder L-Bewilligung, die in der Schweiz gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) obligatorisch grundversichert sind, wenden sich bis spätestens 31. Dezember 2026 zur Abklärung der Anspruchsberechtigung an die Krankenkassenkontrollstelle derjenigen Gemeinde, bei der sie sich angemeldet haben, respektive ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat.
In EU-/EFTA-Staaten wohnhafte, nichterwerbstätige Familienangehörige von Niedergelassenen, Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie Jahres- oder Kurzaufenthalterinnen und -aufenthaltern sind ebenfalls zum Bezug einer Prämienverbilligung berechtigt, sofern sie in der Schweiz gemäss KVG obligatorisch versichert sind und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Das Merkblatt „Information zur Prämienverbilligung 2026 im Kanton Thurgau“ ist auf www.gesundheit.tg.ch zu finden.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Krankenkassenkontrollstelle unter 071 663 30 30 oder per E-Mail an gemeinde@ermatingen.ch.