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Ende der Bootssaison 2026: Wichtige Informationen zum Auswassern der Boote

15.10.2026

Ende der Bootssaison 2026: Wichtige Informationen zum Auswassern der Boote

Aufgrund des aussergewöhnlich tiefen Wasserstands im Untersee gelten für das Ende der Bootssaison 2026 besondere Regelungen. Der Kanton Thurgau hat hierzu am 6. Oktober 2026 eine entsprechende Mitteilung veröffentlicht.

Die Gemeinde Ermatingen informiert alle Bootsbesitzerinnen und Bootsbesitzer über die geltenden Fristen, die Sonderregelung für im Schlick festsitzende Boote sowie die notwendigen Vorkehrungen für die bevorstehende Wintersaison.

Fristen für das Ende der Bootssaison
Für die verschiedenen Liegeplätze gelten folgende Termine:


  • Wasserliegeplätze: Die Bootssaison endet am 10. November 2026.
  • Sommertrockenliegeplätze: Diese müssen bis spätestens 31. Oktober 2026 geräumt sein, sofern kein Winterliegeplatz am gleichen Standort besteht.
  • Steg A: Auch sämtliche Boote am Steg A müssen den Hafen bis spätestens 10. November 2026 verlassen haben und ausgewassert sein.


Die genannten Fristen sind einzuhalten, damit die Hafenanlagen für die Wintersaison vorbereitet werden können.

Eingeschränkte Möglichkeiten zum Auswassern

Aufgrund des tiefen Wasserstands ist das Auswassern von Booten über die gemeindeeigenen Slipanlagen derzeit nicht mehr möglich.

Bootsbesitzerinnen und Bootsbesitzer werden deshalb gebeten, das Auswassern frühzeitig zu organisieren und auf andere Hafenanlagen mit geeigneten Krananlagen oder noch zugänglichen Slipanlagen auszuweichen.

Wir empfehlen, sich vorgängig bei den entsprechenden Hafenbetreibern über die Verfügbarkeit, die Zufahrtsmöglichkeiten sowie allfällige Kosten und erforderliche Reservationen zu informieren.

Sonderregelung für im Schlick festsitzende Boote

Gemäss Mitteilung des kantonalen Amts für Umwelt vom 6. Oktober 2026 kann bei Booten und Flössen, die aufgrund des aussergewöhnlich tiefen Wasserstands im Schlick festsitzen, vorerst auf eine Entfernung verzichtet werden.

Der Kanton beurteilt das Auswassern solcher Boote unter den aktuellen Umständen als unverhältnismässig, da dadurch mehr Schaden als Nutzen entstehen könnte.


Dabei gilt Folgendes:

  • Boote, die im Schlick festsitzen und nicht ohne unverhältnismässigen Aufwand oder mögliche Schäden entfernt werden können, dürfen vorerst an ihrem Standort verbleiben.
  • Boote, die noch genügend Wasser unter dem Kiel haben, müssen innerhalb der regulären Fristen ausgewassert werden.
  • Sobald der Wasserstand wieder steigt und die bisher festsitzenden Boote wieder frei schwimmen, sind diese ebenfalls so rasch wie möglich auszuwassern.


Wichtig:
Die Sonderregelung gilt nicht für die Boote am Steg A. Diese müssen unabhängig davon bis spätestens 10. November 2026 den Hafen verlassen haben und ausgewassert sein.

Die Gemeinde behält sich vor, bei Bedarf die Entfernung einzelner Boote anzuordnen.


Vorsichtsmassnahmen für verbleibende Boote
Bootsbesitzerinnen und Bootsbesitzer, deren Boote aufgrund des tiefen Wasserstands vorübergehend im Schlick verbleiben müssen, werden aufgefordert, folgende Massnahmen zu treffen:

  • Treibstofftank entfernen: Sofern technisch möglich, sind mobile Treibstofftanks zu entfernen und sicher zu lagern.
  • Aussenbordmotor demontieren: Aussenbordmotoren sind nach Möglichkeit zu entfernen und an einem geschützten Ort aufzubewahren.
  • Boote winterfest machen: Die Boote sind fachgerecht auf die Wintermonate vorzubereiten und gegen Frost, Niederschläge und weitere Witterungseinflüsse zu schützen.
  • Eigentum gegen Diebstahl sichern: Persönliche Gegenstände, lose Ausrüstung und weitere Wertgegenstände sind zu entfernen oder ausreichend gegen Diebstahl zu sichern.
  • Boote ausreichend sichern: Festmacherleinen, Befestigungen und Abdeckungen sind zu kontrollieren. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich die Lage der Boote bei steigendem Wasserstand verändern kann.
  • Umweltschutz beachten: Es ist sicherzustellen, dass keine Treibstoffe, Öle oder andere umweltgefährdende Stoffe in das Gewässer gelangen können.


Die Massnahmen sind so auszuführen, dass weder Personen noch die Umwelt gefährdet werden. Insbesondere ist darauf zu verzichten, festsitzende Boote mit Gewalt aus dem Schlick zu ziehen oder dabei Schäden am Gewässergrund zu verursachen.


Verantwortung der Bootsbesitzerinnen und Bootsbesitzer

Die Verantwortung für die ordnungsgemässe Sicherung, den Unterhalt und das rechtzeitige Auswassern der Boote liegt weiterhin bei den jeweiligen Bootsbesitzerinnen und Bootsbesitzern.

Wir empfehlen, den Zustand der Boote regelmässig zu kontrollieren und die Entwicklung des Wasserstands im Auge zu behalten. Sobald ein sicheres Auswassern wieder möglich ist, sind die erforderlichen Schritte zeitnah einzuleiten.


Vielen Dank für Ihre Mithilfe

Die aussergewöhnliche Situation stellt sowohl die Bootsbesitzerinnen und Bootsbesitzer als auch den Hafenbetrieb vor besondere Herausforderungen.

Die Gemeinde Ermatingen dankt allen Betroffenen für ihr Verständnis, ihre Eigenverantwortung und ihre Unterstützung bei der geordneten Beendigung der Bootssaison 2026.

Bei Fragen steht Ihnen die Liegeplatzverwaltung Ermatingen gerne zur Verfügung.