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Öffentliche Auflage einer Konzession

16.10.2026

Öffentliche Auflage einer Konzession
Gestützt auf § 13 des Wassernutzungsgesetzes des Kantons Thurgau (WNG,RB 721.8)

Departement für Bau und Umwelt

Konzession Strandbad Ermatingen, Steganlage mit temporärer Verlängerung, Spielgeräte, Treppen, Plattenweg, Wasserbezug / Politische Gemeinde Ermatingen / Parzellen Nrn. 670 und 673 / Grundbuch Ermatingen

Die Politische Gemeinde Ermatingen, Hauptstrasse 88, 8272 Ermatingen, beabsichtigt weiterhin, die Wasserfläche auf der Parzelle Nr. 670 für die Steganlage, die Sitzstufen, den Plattenweg, die Wasserspielgeräte (Flösse, Trampolin) sowie die Wasserentnahme für das Planschbecken im Umfang von 100 l/min bzw. max. 2'500 m3 im Jahr und auf der Parzelle Nr. 670 für eine Treppe zu nutzen. Ausserdem beabsichtigt die Gemeinde bei Niedrigwasser, die Steganlage temporär mit einem anschliessenden Schwimmsteg zu verlängern.

Es handelt sich um die Erneuerung einer bisherigen Konzession für bestehende Anlagen sowie um die Ergänzung der Konzession um die temporäre Verlängerung der Steganlage durch einen Schwimmsteg bei Niedrigwasser. Die betroffene Wasserfläche beträgt insgesamt ca. 438 m2.

Die Konzession soll für 10 Jahre erteilt werden.

Öffentliche Auflage           16. Oktober  bis  4. November 2026

Einsprachen gegen die Nutzung der Wasserfläche und das Erteilen einer Konzession sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel an die Gemeindeverwaltung Ermatingen, zuhanden des Departements für Bau und Umwelt, einzureichen.

Frauenfeld, 7. Oktober 2026
Departement für Bau und Umwelt