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Publikation von EInbürgerungsgesuchen
01.10.2026
Für die Gemeindeversammlung vom 25. November 2026 sind elf Einbürgerungsgesuche traktandiert.Stimmberechtigte, die ein Einbürgerungsgesuch ablehnen möchten, haben während der Auflagefrist einen entsprechenden schriftlichen und begründeten Antrag einzureichen an das:
Gemeindepräsidium, Hauptstrasse 88, 8272 Ermatingen
Der Antrag wird dem Gesuchsteller zur Stellungnahme weitergeleitet. Dieser kann sich zum Antrag innert 10 Tagen vernehmen lassen. Antrag und Vernehmlassung werden an der Gemeindeversammlung den anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Kenntnis gebracht.
In diesem Fall findet an der Gemeindeversammlung eine geheime Abstimmung über das entsprechende Einbürgerungsgesuch statt.
Geht bis zum 14. Oktober 2026 kein schriftlicher Antrag beim Gemeindepräsidium ein, wird an der Gemeindeversammlung vom 25. November 2026 über das Einbürgerungsgesuch nicht mehr abgestimmt. Das Gesuch gilt in diesem Fall als genehmigt.
Die Gesuchstellerliste finden Sie im Anhang.