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Öffentliche Auflage einer Konzession

02.10.2026
Öffentliche Auflage einer Konzession
Gestützt auf § 13 des Wassernutzungsgesetz des Kantons Thurgau (WNG,RB 721.8)

Departement für Bau und Umwelt

Erneuerung Konzession Bootshaus, Hafenmauer, Stege, Manövrierfläche / Marc Alexander Holy / Politische Gemeinde Ermatingen / Parzelle Nr. 1 / Grundbuch Ermatingen

Marc Alexander Holy, Westerfeldstrasse 2, 8272 Ermatingen, beabsichtigt weiterhin, die Wasserfläche auf der Parzelle Nr. 1 in Ermatingen für ein Bootshaus, die Hafenmauer, eine Steganlage und die Manövrierfläche zu nutzen.

Es handelt sich um die Erneuerung einer bisherigen Konzession für bestehende Anlagen. Die betroffene Wasserfläche beträgt insgesamt ca. 923.2 m2. Es werden keine neuen Anlagen erstellt.

Die Konzession soll für 10 Jahre erteilt werden.

Öffentliche Auflage: 2. Oktober 2026 bis 21. Oktober 2026

Einsprachen gegen die Nutzung der Wasserfläche und das Erteilen einer Konzession sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel an die Gemeindeverwaltung Ermatingen, zuhanden des Departements für Bau und Umwelt, einzureichen.

Frauenfeld, 24. September 2026
Departement für Bau und Umwelt