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Verkehrsanordnung Ermatingen

24.09.2026

Verkehrsanordnung

Gemeinde, Ort
Ermatingen

Strasse, Weg
Vinoramaweg

Antragsteller
Politische Gemeinde Ermatingen

Anordnung
Fahrverbot

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
Die Signale 2.14 "Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder und 4.09.1 "Sackgasse mit Ausnahmen" gemäss Situationsplan vom 6. Juli 2026.

Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Ermatingen eingesehen werden.

Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

Frauenfeld, 2. September 2026

Departement für Bau und Umwelt