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Verkehrsanordnung Ermatingen
Verkehrsanordnung
Gemeinde, Ort
Ermatingen
Strasse, Weg
Vinoramaweg
Antragsteller
Politische Gemeinde Ermatingen
Anordnung
Fahrverbot
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
Die Signale 2.14 "Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder und 4.09.1 "Sackgasse mit Ausnahmen" gemäss Situationsplan vom 6. Juli 2026.
Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Ermatingen eingesehen werden.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Frauenfeld, 2. September 2026
Departement für Bau und Umwelt