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Öffentliche Auflage einer Konzession
Öffentliche Auflage einer Konzession
Gestützt auf § 13 des Wassernutzungsgesetzes des Kantons Thurgau (WNG,RB 721.8)
Departement für Bau und Umwelt
Erneuerung Konzession Treppe, Betonsockel / Erbengemeinschaft Geiger Hans / Politische Gemeinde Ermatingen / Parzelle Nr. 51 / Grundbuch Ermatingen
Die Erbengemeinschaft Geiger Hans, vertreten durch Werner Geiger, Westerfeldstrasse 13, 8272 Ermatingen, beabsichtigt weiterhin, die Wasserfläche vor der Parzelle Nr. 51 in Ermatingen für eine Treppe mit Betonsockel zu nutzen.
Es handelt sich um die Erneuerung einer bisherigen Konzession für bestehende Anlagen. Die betroffene Wasserfläche beträgt insgesamt ca. 4.8 m2. Es werden keine neuen Anlagen erstellt.
Die Konzession soll für 10 Jahre erteilt werden.
Öffentliche Auflage 25. September bis 14. Oktober 2026
Einsprachen gegen die Nutzung der Wasserfläche und das Erteilen einer Konzession sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel an die Gemeindeverwaltung Ermatingen, zuhanden des Departements für Bau und Umwelt, einzureichen.
Frauenfeld, 9. Juli 2026
Departement für Bau und Umwelt