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Öffentliche Auflage einer Konzession
Öffentliche Auflage einer Konzession
Gestützt auf § 13 des Wassernutzungsgesetzes des Kantons Thurgau (WNG,RB 721.8)
Departement für Bau und Umwelt
Wasserentnahme aus dem Untersee
Die Jagd- und Fischereiverwaltung Thurgau, Spannerstrasse 22, 8510 Frauenfeld, beabsichtigt weiterhin Wasser aus dem Untersee als Brauchwasser für den Betrieb der kantonalen Fischbrutanstalt zu nutzen.
Es handelt sich um die Erteilung einer Konzession für eine bestehende Anlage.
Die Entnahmemenge beträgt max. 2'330 l/min. bzw. 400'000 m3 im Jahr. Die Wassernutzung erfolgt mittels Pumpenschachte auf der Parzelle Nr. 65, Gemeinde Ermatingen. Es werden keine neuen Anlagen erstellt.
Die Konzession soll für 10 Jahre erteilt werden.
Öffentliche Auflage 14. August bis 2. September 2026
Einsprachen gegen die Nutzung der Wasserfläche und das Erteilen einer Konzession sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel an die Gemeindeverwaltung Ermatingen, zuhanden des Departements für Bau und Umwelt, einzureichen.
Frauenfeld, 28. Juli 2026
Departement für Bau und Umwelt