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Öffentliche Auflage einer Konzession

14.08.2026

Öffentliche Auflage einer Konzession
Gestützt auf § 13 des Wassernutzungsgesetzes des Kantons Thurgau (WNG,RB 721.8)

Departement für Bau und Umwelt

Erneuerung Konzession Treppen / Erbengemeinschaft Lutz / Politische Gemeinde Ermatingen / Parzelle Nr. 215 / Grundbuch Ermatingen

Die Erbengemeinschaft Lutz, vertreten durch Lenard Lutz, Kummrütistrasse 85, 8810 Horgen, beabsichtigt weiterhin, die Wasserfläche vor der Parzelle Nr. 215 in Ermatingen für zwei Treppen zu nutzen.

Es handelt sich um die Erneuerung einer bisherigen Konzession für bestehende Anlagen. Die betroffene Wasserfläche beträgt insgesamt ca. 5.6 m2. Es werden keine neuen Anlagen erstellt.

Die Konzession soll für 10 Jahre erteilt werden.

Öffentliche Auflage 14. August bis 2. September 2026

Einsprachen gegen die Nutzung der Wasserfläche und das Erteilen einer Konzession sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel an die Gemeindeverwaltung Ermatingen, zuhanden des Departements für Bau und Umwelt, einzureichen.

Frauenfeld, 23. Juli 2026
Departement für Bau und Umwelt