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Erfüllung der Schiesspflicht – obligatorisches Bundesprogramm
15.08.2026
Die Schiesspflicht für schiesspflichtige Angehörige der Armee ist bis am 31. August 2026 in einem anerkannten Schiessverein zu erfüllen.Auch die Schützengesellschaft Ermatingen bietet die Möglichkeit, das Bundesprogramm zu absolvieren. Das dritte Bundesprogramm kann am Freitag 28. August 2026, von 17.30 bis 20.00 Uhr beim Schützenhaus an der Wolfsbergstrasse geschossen werden. Weitere Informationen zur ausserdienstlichen Schiesspflicht 2026 sind auf der Webseite des Amtes für Bevölkerungsschutz und Armee unter «Militärverwaltung und Schiesspflicht/Schiesswesen».