< Zurück zu allen Neuigkeiten
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
15.08.2026
Die Brut- und Setzzeit ist beendet und die Vegetation ist trotz der ungünstigen Witterung nochmals kräftig gewachsen. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften entlang öffentlicher Strassen, Trottoirs und Fusswege werden gebeten, ihre Bepflanzungen regelmässig zu kontrollieren und bei Bedarf zurückzuschneiden. Äste und Sträucher dürfen nicht in den Strassenraum oder über Gehwege hinausragen und die Sicht für Verkehrsteilnehmende nicht beeinträchtigen.
Bitte achten Sie auch darauf, dass Strassenlampen und Verkehrsschilder nicht von Ästen oder dichtem Bewuchs verdeckt werden. Nur freigeschnittene Leuchten können Strassen und Wege ausreichend ausleuchten und so zu einer sicheren Verkehrsinfrastruktur beitragen. Gemäss den geltenden Vorschriften ist das Lichtraumprofil freizuhalten. Über Fahrbahnen muss eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m, über Trottoirs und Fusswegen von mindestens 2,50 m gewährleistet sein.
Zudem sind Strassentafeln, Signalisationen, Hydranten und Strassenbeleuchtungen jederzeit gut sichtbar und frei zugänglich zu halten.
Mit einem rechtzeitigen Rückschnitt leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und helfen mit, Unfälle zu vermeiden.
Wir danken allen Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümern herzlich für ihre Mithilfe.
