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Öffentliche Auflage einer Konzession
07.08.2026
Öffentliche Auflage einer KonzessionGestützt auf § 13 des Wassernutzungsgesetzes des Kantons Thurgau
Departement für Bau und Umwelt
Erneuerung Konzession Treppe, Wellenbrecher / Verena Ringer / Politische Gemeinde Ermatingen / Parzelle Nr. 54 / Grundbuch Ermatingen
Verena Ringer, Fischergässli 1, 8272 Ermatingen, beabsichtigt weiterhin, die
Wasserfläche vor der Parzelle Nr. 54 in Ermatingen für eine Treppe und einen Wellenbrecher zu nutzen.
Es handelt sich um die Erneuerung einer bisherigen Konzession für bestehende Anlagen. Die betroffene Wasserfläche beträgt insgesamt ca. 4.92 m2.
Es werden keine neuen Anlagen erstellt.
Die Konzession soll für 10 Jahre erteilt werden.
Öffentliche Auflage 7. August bis 26. August 2026
Einsprachen gegen die Nutzung der Wasserfläche und das Erteilen einer
Konzession sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel
an die Gemeindeverwaltung Ermatingen, zuhanden des Departements für
Bau und Umwelt, einzureichen.
Frauenfeld, 9. Juli 2026
Departement für Bau und Umwelt