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Öffentliche Auflage einer Konzession

07.08.2026
Öffentliche Auflage einer Konzession
Gestützt auf § 13 des Wassernutzungsgesetzes des Kantons
(WNG,RB 721.8)

Departement für Bau und Umwelt

Erneuerung Konzession Treppe, Wellenbrecher / Brigitta und Hans Herzog /
Politische Gemeinde Ermatingen / Parzelle Nr. 1548 / Grundbuch Ermatingen

Brigitta und Hans Herzog, Fischergässli 11, 8272 Ermatingen, beabsichtigen
weiterhin, die Wasserfläche vor der Parzelle Nr. 1548 in Ermatingen für eine
Treppe und einen Wellenbrecher zu nutzen.

Es handelt sich um die Erneuerung einer bisherigen Konzession für bestehende Anlagen. Die betroffene Wasserfläche beträgt insgesamt ca. 8.22 m2.
Es werden keine neuen Anlagen erstellt.

Die Konzession soll für 10 Jahre erteilt werden.

Öffentliche Auflage 7. August bis 26. August 2026

Einsprachen gegen die Nutzung der Wasserfläche und das Erteilen einer Konzession sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel an
die Gemeindeverwaltung Ermatingen, zuhanden des Departements für Bau
und Umwelt, einzureichen.

Frauenfeld, 9. Juli 2026
Departement für Bau und Umwelt