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Absolutes Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet und verschärftes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Ausgetrocknete Böden, Wiesen und Bäche sowie die anhaltende Hitze führen zu einer akuten Brandgefahr. Auch die absehbare Wetterentwicklung bringt keine Entspannung der Situation, weshalb die üblichen Sorgfaltspflichten nicht mehr ausreichen.
Angesichts dieser aussergewöhnlichen Gefahrenlage gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet seit dem 14. Juli 2026 ein absolutes Feuerwerksverbot. Dieses Verbot gilt auch für kleine Feuerwerkskörper sowie beispielsweise Vulkane. Ausgenommen sind einzig bereits bewilligte Grossfeuerwerke.
Zusätzlich wird das bestehende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe verschärft: Ab Freitag, 24. Juli 2026, gilt das absolute Feuerverbot nicht mehr nur im Wald selbst, sondern auch im gesamten Bereich bis zu 200 Metern vom Waldrand (bisher 50 Meter). Das Entfachen von Feuern sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Raucherwaren im Wald und im Umkreis von 200 Metern um den Waldrand ist untersagt.
Die Waldbrandgefahr befindet sich unverändert auf der Stufe 4 «grosse Gefahr».
Die obigen Massnahmen gelten bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung können mit Bussen bestraft werden.
Aktuelle Informationen finden Sie unter:
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis und die Einhaltung der angeordneten Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und unserer Natur.
