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Absolutes Feuerverbot im Kanton Thurgau
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt im Kanton Thurgau seit dem 23. Juli 2026
ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe von 200 Metern. Die anhaltende Trockenheit ohne kurzfristige Aussicht auf eine massgebliche Wetteränderung hat das
Gefahrenpotential für Flur- und Waldbrände weiter erhöht, sodass das bisherige Feuerverbot nicht mehr ausreicht, um Mensch, Tier und Natur wirksam zu schützen.
Deshalb hat das Departement für Bau und Umwelt entschieden, ab sofort ein absolutes
Feuerverbot zu erlassen. Bis auf Widerruf ist es auf dem gesamten Gebiet des Kantons
Thurgau verboten, im Freien Feuer zu entfachen oder brennende Streichhölzer oder
Raucherwaren wegzuwerfen. Das Verbot gilt namentlich auch in Gärten, auf Balkonen
sowie an bestehenden und bewilligten Feuerstellen und Grillplätzen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund. Ausserdem wird die Waldbrandgefahr per 31. Juli 2026 auf Stufe 5 «sehr grosse Gefahr» erhöht.
Ergänzend zum nun absoluten Feuerverbot bleibt das seit Mitte des Monats geltende
Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet in Kraft. Zuwiderhandlungen gegen
das Feuerverbot und das Feuerwerksverbot können mit Bussen bestraft werden.
Aktuelle Informationen finden Sie unter:
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis und die Einhaltung der angeordneten Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und unserer Natur.