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Verschärftes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe ab Freitag, 24. Juli 2026
21.07.2026
Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau teilt mit:Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im
Kanton Thurgau verschärft das Departement für Bau und Umwelt das absolute
Feuerverbot: Ab Freitag, 24. Juli 2026, gilt das Feuerverbot bis zu einem Abstand von 200 Metern zum Waldrand.
Die Regenfälle der letzten Tage brachten keine Entspannung: Die Böden und Wiesen
im Kanton Thurgau sind ausgetrocknet, während Bäume bereits herbstliche
Stresssymptome zeigen. Da weiterhin Hitze und Trockenheit prognostiziert sind,
reichen die normalen Sorgfaltspflichten nicht mehr. Angesichts dieser
aussergewöhnlichen Gefahrenlage (Stufe 4 / grosse Gefahr) gilt ab Freitag ein
absolutes Feuerverbot nicht mehr nur für den Wald selbst, sondern auch für den
gesamten Bereich bis zu 200 Meter ab dem Waldrand.
Ergänzend dazu bleibt das seit Mitte des Monats geltende absolute Feuerwerksverbot
für das gesamte Kantonsgebiet weiterhin in Kraft. Im Zentrum steht dabei unvermindert
der Schutz von Mensch, Tier und Natur. Ausgenommen von dieser Regelung sind
einzig bereits bewilligte Grossfeuerwerke.
Die erweiterte Massnahme gilt bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen gegen diese
Bestimmung können mit Bussen bestraft werden.
