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Verschärftes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe ab Freitag, 24. Juli 2026

21.07.2026
Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau teilt mit:

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im 
Kanton Thurgau verschärft das Departement für Bau und Umwelt das absolute 
Feuerverbot: Ab Freitag, 24. Juli 2026, gilt das Feuerverbot bis zu einem Abstand von 200 Metern zum Waldrand.

Die Regenfälle der letzten Tage brachten keine Entspannung: Die Böden und Wiesen 
im Kanton Thurgau sind ausgetrocknet, während Bäume bereits herbstliche 
Stresssymptome zeigen. Da weiterhin Hitze und Trockenheit prognostiziert sind, 
reichen die normalen Sorgfaltspflichten nicht mehr. Angesichts dieser 
aussergewöhnlichen Gefahrenlage (Stufe 4 / grosse Gefahr) gilt ab Freitag ein 
absolutes Feuerverbot nicht mehr nur für den Wald selbst, sondern auch für den 
gesamten Bereich bis zu 200 Meter ab dem Waldrand.

Ergänzend dazu bleibt das seit Mitte des Monats geltende absolute Feuerwerksverbot 
für das gesamte Kantonsgebiet weiterhin in Kraft. Im Zentrum steht dabei unvermindert 
der Schutz von Mensch, Tier und Natur. Ausgenommen von dieser Regelung sind 
einzig bereits bewilligte Grossfeuerwerke.

Die erweiterte Massnahme gilt bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen gegen diese 
Bestimmung können mit Bussen bestraft werden.