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Öffentliche Auflage einer Konzession

05.06.2026
Öffentliche Auflage einer Konzession
Gestützt auf §13 des Wassernutzungsgesetzes des Kantons Thurgau (WNG, RB 721.8)

Departement für Bau und Umwelt

Erneuerung Konzession Steg, Betonboden / Willi Sauter / Politische Gemeinde Ermatingen / Parzelle Nr. 382 / Grundbuch Ermatingen

Willi Sauter, Westerfeldstrasse 14, 8272 Ermatingen, beabsichtigt weiterhin, die Wasserfläche auf der Parzelle Nr. 382 in Ermatingen für einen Steg und einen Betonboden zu nutzen. 

Es handelt sich um die Erneuerung einer bisherigen Konzession für bestehende Anlagen. Die betroffene Wasserfläche beträgt insgesamt ca. 32.5 m2. Es werden keine neuen Anlagen erstellt.

Die Konzession soll für 10 Jahre erteilt werden.

Öffentliche Auflage           5. Juni 2026 bis 24. Juni 2026

Einsprachen gegen die Nutzung der Wasserfläche und das Erteilen einer Konzession sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel an die Gemeindeverwaltung Ermatingen, zuhanden des Departements für Bau und Umwelt, einzureichen.

Frauenfeld, 28. Mai 2026
Departement für Bau und Umwelt