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Öffentliche Auflage einer Konzession
22.05.2026
Öffentliche Auflage einer KonzessionGestützt auf §13 des Wassernutzungsgesetzes des Kantons Thurgau (WNG, RB 721.8)
Departement für Bau und Umwelt
Erneuerung Konzession Treppe / Stockwerkeigentümer Bommeli, Dössegger, Kreis / Politische Gemeinde Ermatingen / Parzelle Nr. 199 / Grundbuch Ermatingen
Die Stockwerkeigentümerschaft Bommeli, Dössegger, Kreis, vertreten durch Rudolf Kreis, Obere Seestrasse 52, 8272 Ermatingen, beabsichtigt weiterhin, die Wasserfläche vor der Parzelle Nr. 199 in Ermatingen für eine Leiter zu nutzen.
Es handelt sich um die Erneuerung einer bisherigen Konzession für bestehende Anlagen. Es werden keine neuen Anlagen erstellt.
Die Konzession soll für 10 Jahre erteilt werden.
Öffentliche Auflage 22. Mai 2026 bis 10. Juni 2026
Einsprachen gegen die Nutzung der Wasserfläche und das Erteilen einer Konzession sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel an die Gemeindeverwaltung Ermatingen, zuhanden des Departements für Bau und Umwelt, einzureichen.
Frauenfeld, 15. Mai 2026
Departement für Bau und Umwelt