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Hinweis zur Entsorgung von Grüngut und Kehricht
15.05.2026
Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Entsorgung von Grüngutabfällen und Kehricht aus Lärmschutzgründen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr nicht gestattet ist.Diese Regelung dient dem Schutz der Nachtruhe und dem Wohl der Bevölkerung. Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner, die vorgegebenen Zeiten einzuhalten und auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.
Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
