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Formulare Gesamterneuerungswahlen
Einreichung von Wahlvorschlägen
Damit eine Person gewählt werden kann, ist ein gültiger Wahlvorschlag erforderlich. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von mindestens 10 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Ermatingen unterzeichnet sind und die kandidierende Person ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt hat. Bei Wahlvorschlägen von Bisherigen genügt die eigene Unterschrift.
Einreichefrist
Die Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang (Gemeindepräsidium und Gemeinderat) resp. die stille Wahl durch den Gemeinderat oder die Wahl an der Gemeindeversammlung (Rechnungsprüfungskommission und Wahlbüro) sind bis spätestens Montag, 5. Oktober 2026 bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Massgebend ist das Eintreffen bei der Gemeinde und nicht das Datum des Poststempels.
Wahlvorschlagsformular Gemeindepräsidium
Formular
Wahlvorschlagsformular Gemeinderat
Formular
Wahlvorschlagsformular Rechnungsprüfungskommission (RPK)
Formular
Auf die Wahlen wird ein Mandat frei. Sollten mehr Wahlvorschläge als zu vergebende Mandate eingehen, so erfolgt die Wahl anlässlich einer Gemeindeversammlung. Gehen nur so viele Wahlvorschläge ein, wie Mandate zu vergeben sind, erfolgt eine stille Wahl.
Wahlvorschlagsformular Wahlbüro
Formular
Auf die Wahlen werden vier Mandate frei. Sollten mehr Wahlvorschläge als zu vergebende Mandate eingehen, so erfolgt die Wahl anlässlich einer Gemeindeversammlung. Gehen nur so viele Wahlvorschläge ein, wie Mandate zu vergeben sind, erfolgt eine stille Wahl.