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Umweltschutz

4.1 Naturschutzzonen – Ermatinger Becken
Das Gebiet umfasst den schweizerischen Teil des Seerheins von Paradies bis Gottlieben und die schweizerische Bucht des Untersees von Gottlieben bis Ermatingen. Von Gottlieben bis Ermatingen-Stad ist die Uferlinie weitgehend natürlich und Sandbänke, Schwimmblattpflanzen, breite Schilfgürtel, Riedwiesen, Mädesüssfluren und Weichholzauen bilden den Uferbereich. Das Ermatinger Becken ist demnach das grösste Flachwasserbecken mit natürlicher Ufervegetation der Schweiz. Zusammen mit dem anschliessenden Wollmatingerried in Deutschland gehört es zu den wertvollsten Wasservogelgebieten in Mitteleuropa.

Wasser- und Zugvogelreservate dienen dem Schutz und der Erhaltung der Zugvögel und der ganzjährig in der Schweiz lebenden Wasservögel. Ausgewiesene Naturschutzgebiete und Sperrzonen sind unbedingt zu meiden. Das Einfahren und Rasten ist hier grundsätzlich nicht erlaubt. Ein Mindestabstand von 25 Meter zu Schilf- und Schwimmblattzonen ist laut BSO einzuhalten. Zudem ist ein respektvoller Abstand zu den Wasservögeln, vor allem während der Brutzeiten im Frühjahr die Brutgebiete im Schilf und in Ufernähe, zu halten. Im Herbst/Winter lassen sich grosse Zugvogelschwärme am Bodensee nieder. Diese sind weiträumig zu umfahren. Dabei muss die Fluchtdistanz beachtet werden. Zur Mauser (Gefiederwechsel) im Juli bis September versammeln sich hunderte von Wasservögeln um in der Gruppe Schutz zu finden. Die Vögel können während dieser Zeit nicht fliegen.

Meidung von Flachwasserzonen (keine Grundberührung mit der Finne oder Paddel). Abstand zu Schwimmblattpflanzen oder Schilf. Diese Bereiche sind die Kinderstube der Fische und sollten weiträumig umfahren werden.

Flachmoor und Amphibienlaichgebiet
Naturschutzgebiete bilden wertvolle Rückzugsgebiete für seltene Tier- und Pflanzenarten und sind Erholungsraum für uns Menschen. Um die Naturschutzgebiete langfristig und grundeigentümerverbindlich zu schützen, erlässt der Kanton Thurgau in ausgewählten Fällen eine Schutzanordnung. Die Schutzanordnung für das Ermatinger Riet wurde am 01. September 2018 in Kraft gesetzt. Das Ziel dieser Anordnung ist die ungeschmälerte Erhaltung und Förderung des Flachmoors und Amphibienlaichgebietes.
Übersichtsplan Schutzanordnung Ermatinger Riet
Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung


4.2 Fischreiser
Fischreiser ist der Begriff für einen künstlichen Laich- und Hege-Platz für die junge Fisch-Brut als Schutz gegen Fressfeinde. Zum Schutz für Jungfische wurden im Untersee über 100 Reiser erstellt. Die Ausübung der Fischerei innerhalb der mit gekennzeichneten Wehrpfählen umgrenzten Fläche eines Reises ist nur dem Eigentümer eines Reises oder Personen gestattet, denen der Eigentümer eine schriftliche Ermächtigung erteilt hat. Die klassische Form eines Fischreises ist ein Kasten. Der Kasten hat ein Durchmesser von ca. 15 Meter. Dieser wird an Pfählen befestigt, welche mit einem Abstand von etwa ein bis eineinhalb Meter in den Seeboden geschlagenen werden. Dieser Kasten wird dann mit Obstgehölz gefüllt, unter denen der Laich und die Jungfische vor natürlichen Feinden geschützt werden. Begrenzt wird das Fischreis durch vier Wehrpfähle. Gekennzeichnet werden die Reise durch schwimmende Plastikkanister, die am Reis verankert sind.
Fischreiser

Unter folgendem Link sind die Fischreiser vom Kanton Thurgau auf einer Karte des ThurGIS eingezeichnet: Fischreiser Kanton Thurgau

4.3 Handhabung von Treibstoffen
Der Schiffsführer ist für die Vermeidung von Gewässerverschmutzung verantwortlich. Bei einer beim Betanken verursachte Verschmutzung muss unmittelbar dem Hafenmeister und/oder der Seepolizei gemeldet werden.
Bei der Betankung von Bootsmotoren (Einbau- und Aussenborder, Tankstelle oder Kanister) sind die notwendigen Schutzmassnahmen vorzukehren: Zum Auftanken von Treibstoffen soll ein entsprechendes Vlies (saugt Treibstoffe auf) griffbereit sein. Diese können im maritimen Fachhandel bezogen werden. Weitere Information unter: Benzin in der Bilge

4.4 Neozoen – Gebietsfremde Arten im Bodensee
Auch im Bodensee kommen gebietsfremde Pflanzen und Tiere (Quagga – Muschel) vor. Eine Einschleppung weiterer Arten in den Bodensee und eine Weiterverbreitung in andere Gewässer kann aber verhindert werden.

Bitte beachten sie vor dem Einwassern oder bei einem Gewässerwechsel, dass das Boot, Sport – und Fischereiausrüstung gründlich mit sauberem Wasser gereinigt wurde. Weitere Informationen unter: Vorsicht Blinde-Passagiere, Boote aus fremden Revieren

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