Direkt zum Inhalt springen

Mieterschlichtung

Die Schlichtungsbehörde ist zuständig für die Behandlung aller mietrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Mietverhältnisses in Ermatingen.

Zu den Aufgaben der Schlichtungsbehörde gehört die Beratung in allen Mietfragen. Bei Streitigkeiten wird versucht, eine Einigung zu erzielen. Zudem werden Entscheide über Kündigungen oder Erstreckung des Mietverhältnisses sowie über Verwendung hinterlegter Mietzinse gefällt.

Zuständiger Verwaltungsbereich: Schlichtungsbehörde in Mietsachen

Sekretariat

Jeannette Angst
Marktstrasse 4
8280 Kreuzlingen
Tel. +41 71 677 62 31
jeannette.angst@kreuzlingen.ch

Lupe Suche starten