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Ausländerbewilligungen

Ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz benötigen eine Aufenthaltsbewilligung. Das Migrationsamt des Kantons Thurgau ist für die Erteilung der Bewilligungen zuständig. Die entsprechenden Formulare können bei den Einwohnerdiensten oder beim Migrationsamt Thurgau bezogen werden.
Das vollständig ausgefüllte Gesuch ist zusammen mit den dazugehörenden Unterlagen bei den Einwohnerdiensten der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Die Einwohnerdienste überprüft das Gesuch auf Vollständigkeit und leitet die Gesuchsunterlagen an das Migrationsamt des Kantons Thurgau zum Entscheid weiter.

Verlängerung der Ausländerbewilligung
Personen mit B- oder C-Bewilligungen erhalten ca. zwei Monate vor Ablauf der Kontrollfrist die Verfallsanzeige. Dieses Gesuchsformular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kontrollfrist bei den Einwohnerdiensten der Wohnsitzgemeinde abzugeben. Dem Gesuchsformular muss zudem die original Ausländerbewilligung sowie eine Kopie des gültigen Reisepasses bzw. Personalausweises beizulegen.

Personen mit einer L-Bewilligung wird kein Verlängerungsformular zugestellt. Für die Verlängerung der L-Bewilligung kann das Gesuchsformular bei den Einwohnerdiensten oder beim Migrationsamt Thurgau bezogen werden. Das Gesuchsformular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den dazugehörenden Unterlagen bei der Einwohnerdienste abzugeben.

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