Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- Interessensnachweis
- Fr. 10.00 (Gebühr)
- Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert
Es können keine telefonischen Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail erteilt werden.
Zuständiger Verwaltungsbereich: Einwohnerdienste