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Einbürgerung

Möchten Sie Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger werden? In der Schweiz gibt es verschiedene Einbürgerungsverfahren. Zuerst gilt herauszufinden, welches für Sie das richtige Verfahren anzuwenden ist.

Das erleichterte Verfahren ist für Ausländerinnen und Ausländer, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel wenn der Ehepartner bereits seit der Heirat das Schweizer Bürgerrecht besitzt. Weitere Informationen zum erleichterten Verfahren finden Sie hier.

Ordentliche Einbürgerung von ausländische Staatsangehörigen

Untenstehend finden Sie wichtige Informationen zum Verfahrensablauf bei der ordentlichen Einbürgerung. Weitere Auskünfte über das Einbürgerungsverfahren erteilt Ihnen der Leiter Gemeindekanzlei oder das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen.
Das Einbürgerungsformular kann am Schalter der Gemeindekanzlei Ermatingen bezogen werden.

Wohnsitz-Voraussetzungen:

  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
  • 5 Jahre Wohnsitz im Kanton Thurgau
  • 3 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde ohne Unterbruch
  • Die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt (Der tatsächliche Aufenthalt hat jedoch mindestens 6 Jahre zu betragen)
  • Niederlassungsbewilligung C
  • Minderjährige Kinder werden in der Regel in das Einbürgerungsverfahren einbezogen

Einbürgerungsverfahren in der Gemeinde Ermatingen

Gesuchseinreichung
Das Gesuch muss beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau eingereicht werden.

Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen
Bahnhofpflatz 65

8510 Frauenfeld

Dieses leitet das Gesuch an die Gemeinde Ermatingen weiter, wenn die Niederlassungsbewilligung vorliegt, die Wohnsitzvoraussetzungen erfüllt sind, keine hängigen Strafverfahren vorliegen, die Kriterien betreffend die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfüllt und die geforderten sprachlichen Kompetenzen vorhanden sind.

Verfahrensablauf der Gemeinde Ermatingen
Die Gemeindekanzlei macht nach Erhalt des Gesuchs die notwendigen Erhebungen für die Beurteilung der Einbürgerung. Diesbezüglich wird unteranderem das Vorlegen eines Attests über das Grundwissen «Die Schweiz kennen und verstehen» verlangt. Mit dem Attest erhält der Gesuchsteller/ die Gesuchstellerin eine anerkannte Bestätigung über die Kenntnisse zum Grundwissen über die Schweiz und wird als Teil der persönlichen Befragung anerkannt.

Prüfung (Attest Schweiz kennen und verstehen)
Die *Schulung sowie die Prüfung wird durch das gewerbliche Bildungszentrum Weinfelden durchgeführt. Für weitere Informationen zur Schulung oder der Prüfung «Die Schweiz kennen und verstehen» wenden Sie sich direkt an das Gewerbliche Bildungszentrum in Weinfelden.

Gewerbliche Bildungszentrum Weinfelden
Schützenstrasse 9
8570 Weinfelden
Tel. 058 345 76 66
www.gbw.ch/weiterbildung

* Die Schulung zum Attest ist freiwillig, wird jedoch empfohlen.

Einbürgerungsgespräch
Nach Vorlegen des Attests werden Sie zu einem persönlichen Einbürgerungsgespräch mit dem Gemeindepräsidenten und dem Gemeindeschreiber der Gemeinde eingeladen. Im Anschluss an das Gespräch wird ein Erhebungsbericht erstellt und Antrag an den Gemeinderat gestellt, ob das Gesuch der Gemeindeversammlung zur Annahme oder zur Ablehnung beantragt werden soll.

Öffentliche Publikation
40 Tage vor der Gemeindeversammlung werden die Einbürgerungsgesuche öffentlich publiziert. Stimmberechtigte, die ein Einbürgerungsgesuch ablehnen möchten, haben während der 14-tätigen Auflagefrist einen entsprechenden schriftlichen und begründeten Antrag einzureichen an das:

Gemeindepräsidium
Hauptstrasse 88
Postfach
8272 Ermatingen

Der Antrag wird dem Gesuchsteller zur Stellungnahme weitergeleitet. Dieser kann sich zum Antrag innert 10 Tagen vernehmen lassen. Antrag und Vernehmlassung werden an der Gemeindeversammlung den anwesenden Stimmberechtigten zur Kenntnis gebracht.

In diesem Fall findet an der Gemeindeversammlung eine geheime Abstimmung über das entsprechende Einbürgerungsgesuch statt.

Gemeindeversammlung
Geht während der Publikationsdauer kein schriftlicher Antrag beim Gemeindepräsidium ein, wird an der Gemeindeversammlung über das Einbürgerungsgesuch nicht mehr abgestimmt. Das Gesuch gilt in diesem Fall als genehmigt.

Weiteres Vorgehen auf Kantonaler- und Bundesebene
Der Einbürgerungsentscheid der Gemeinde Ermatingen wird dem Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen zur Prüfung weitergeleitet. Die kantonale Empfehlung wird anschliessend zusammen mit dem Einbürgerungsentscheid der Gemeinde dem Staatssekretariat für Migration SEM weitergeleitet. Nach Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes wird das Einbürgerungsdossier der kantonalen Verwaltung zur Abstimmung im Grossen Rat des Kantons Thurgau weitergeleitet. Dieser entscheidet abschliessend über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts. Mit diesem Entscheid wird die Einbürgerung rechtskräftig und der Gesuchsteller erhält die Einbürgerungsbewilligung.

Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht
Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht
Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht
Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht
Verfahrensablauf - Merkblatt wie werde ich Schweizer Bürger/-in?

 

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