Jagdaufsicht
Ohne Bewilligung des jeweiligen Grundbesitzers ist die Jagd innerhalb des Siedlungsgebietes untersagt. Das gilt insbesondere auch für den Abschuss von Füchsen innerhalb des Dorfes.
Für verletzte Wildtiere ist die Jagdaufsicht zuständig. Nördlich der Bahnlinie obliegt diese Aufgabe der Jagdgesellschaft Ermatingen – Nord, südlich der Bahnlinie der Jagdgesellschaft Ermatingen – Süd.
Hier finden Sie Informationen zu Wildtieren im Siedlungsgebiet: