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Baukontrollen

Baukontrollen werden von Mitarbeitenden der Bauverwaltung und in besonderen Fällen von Spezialisten der kantonalen Amtsstellen durchgeführt. Die Vorgänge zur Baukontrolle sind in der Verordnung des Regierungsrates zum Planungs- und Baugesetz (§54) geregelt. Die Bauverwaltung Ermatingen verweist ausserdem auf das Merkblatt Baukontrolle.

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