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Besuchsaufenthalt

Visumspflichtige Personen, die als Besucher in die Schweiz einreisen möchten, wenden sich als Erstes bei der Schweizer Botschaft des Heimatlandes. Die Schweizer Botschaft entscheidet über die Erteilung des Einreisevisums.

Wird von der Schweizer Botschaft für die Erteilung des Visums eine Verpflichtungserklärung verlangt, so muss die Verpflichtungserklärung vom Gast sowie vom Gastgeber vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Wohnsitzgemeinde des Gastgebers eingereicht werden. Folgende Dokumente sind dem Gesuch beizulegen:

-Betreibungsregisterauszug
-Steuerausweis
-Bestätigung der letzten zwei Jahre über den Nichtbezug von Sozialhilfe
-Letzte drei Lohnabrechnungen
-Kopie Mietvertrag
-Versicherungsausweis
 (falls nötig, muss eine Reiseversicherung mit von Mindestdeckung Fr. 50'000.00 abgeschlossen werden.)

Die Bearbeitungsgebühr im Betrag von Fr. 75.00 ist bei der Abgabe des Gesuches am Schalter zu bezahlen. Nach Erhalt des vollständigen Gesuches wird dieses geprüft und das Migrationsamt des Kantons Thurgau zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
Wird der Besuchsaufenthalt bewilligt, so kann der Gast das entsprechende Visum bei der Schweizer Botschaft im Heimatland abholen.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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