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Information Revision Ortsplanung

Projektname                    Revision Ortsplanung

Projektbeginn                  2016 (2019)

Ressort                              Planung

Aktuelles

Anwendbarkeit der baurechtlichen Bestimmungen

Anlässlich der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 31. August 2022 stimmte eine deutliche Mehrheit der Stimmberechtigten der revidierten Ortsplanung zu und genehmigte somit den überarbeiteten Zonenplan und das neue Baureglement der Gemeinde Ermatingen. Während der seinerzeitigen öffentlichen Auflage gingen insgesamt 12 Einsprachen zum Zonenplan und Baureglement ein, welche der Gemeinderat im Mai 2022 erledigte. Gegen den Einspracheentscheid des Gemeinderates konnte innert 30 Tagen nach der genannten Gemeindeversammlung bzw. nach dem Beschluss der Stimmberechtigten beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau Rekurs erhoben werden. Von dieser Möglichkeit haben drei der seinerzeitigen Einsprecher Gebrauch gemacht.

Solange diese Rekurse nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, wird es für den Kanton nicht möglich sein, die revidierte Ortsplanung von Ermatingen oberbehördlich zu genehmigen. Aufgrund dessen wird es dem Gemeinderat auch verunmöglicht, den Termin für das Inkrafttreten des neuen Zonenplans und Baureglements festzulegen.

Mit dem Inkrafttreten der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (abgekürzt IVHB) wurden die Gemeinden im Kanton Thurgau angehalten, ihre Rahmennutzungspläne bis spätestens 31. Dezember 2022 an das kantonale Planungs- und Baugesetz anzupassen. Eine Fristerstreckung über dieses Datum hinaus ist gesetzlich nicht vorgesehen und deshalb nicht möglich. Da wie dargelegt die Ortsplanung von Ermatingen noch nicht rechtskräftig ist, gelten daher ab dem 1. Januar 2023 in Ermatingen die neuen Begriffe und Messweisen nach IVHB bzw. nach der kantonalen Verordnung zum Planungs- und Bau-gesetz und zur IVHB.

Damit sind in Ermatingen Baugesuche, die nach dem 1. Januar 2023 der Bauverwaltung eingereicht werden, nach dem neuen Recht zu beurteilen, selbst wenn noch kein neues Baureglement in Kraft gesetzt werden konnte. Baugesuche, welche bis zum 31. Dezember 2022 bei der Bauverwaltung eingehen, werden noch nach den aktuellen Baurechtsbestimmungen beurteilt.

Der Gemeinderat hofft daher auch im Sinne der Rechtssicherheit, dass über diese Rekurse möglichst bald entschieden wird und damit die revidierte Ortsplanung in Rechtskraft erwachsen kann.

Unterlagen zur Revision Ortsplanung:

Ergänzende Unterlagen (zur Kenntnisnahme):

Der Gemeinderat bedankt sich für Ihre aktive Mitwirkung am Erarbeitungsprozess der Ortsplanungsrevision. Für allfällige Fragen steht Ihnen Gemeindepräsident Urs Tobler zur Verfügung (Tel. 071 663 30 40, urs.toblerNULL@ermatingen.ch).

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