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Gewässerraumausscheidung

Mitarbeiter der bhateam Ingenieure Frauenfeld begehen im März 2024 die Ermatinger See- und Bachufer zur Grundlagenerhebung

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz insbesondere zum Gewässerraum und zur Revitalisierung von Gewässern. Die Festlegung des Gewässerraums stellt sicher, dass den Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum bei einem Ereignis - wie zum Beispiel Hochwassser - zur Verfügung steht. Im Kanton Thurgau sind alle Gewässerräume vom Kanton bereits behördenverbindlich ausgeschieden. Die behördenverbindlichen Grundlagen sind durch den Kanton unter Mitwirkung der Gemeinden erarbeitet worden. Die grundeigentümerverbindliche Festlegung hat bis 2026 durch die Gemeinden in Form von Gewässerraumlinienplänen zu erfolgen.

Für die Erarbeitung hat der Gemeinderat die Firma bhateam Ingenieure AG aus Frauenfeld beauftragt. In den kommenden Tagen werden durch Mitarbeiter der bhateam Ingenieure AG das ganze Seeufer sowie sämtliche Bäche in Ermatingen und Triboltingen begangen und dieses mittels Fotoaufnahmen und Massskizzen dokumentiert. Dieser Schritt ist eine wesentliche Grundlage und Voraussetzung, um eine gute Planungsgrundlage zu erhalten. Wir bitten um Verständnis, dass dazu das Grundeigentum stellenweise betreten werden muss.

Der Prozess der Festsetzung der Gewässerräume unterliegt dem gleichen Verfahren, wie derjenige von Baulinien. Nach der Erarbeitung der Plangrundlagen durch die Fachplaner wird die Bevölkerung, insbesondere die betroffenen Grundeigentümer voraussichtlich im Sommer/Herbst 2024 zur Projektvorstellung und Mitwirkung an der Planung eingeladen.

Ohne Festlegung der Gewässerräume gelten die restriktiven Übergangsbestimmungen des Bundes. Nach Projektabschluss und Genehmigung sollten die definitiven Gewässerräume daher in den meisten Fällen deutlich kleiner ausfallen. Für bestehende Bauten und Anlagen gilt die Besitzstandsgarantie.

Für Auskünfte und Fragen steht die Bauverwalterin Corinne Frei (corinne.freiNULL@ermatingen.ch) zur Verfügung.

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