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Anmeldung der AHV-Rente

Im Jahr 2024 erreichen folgende Jahrgänge das Referenzalter:

•           Männer mit Jahrgang 1959
•           Frauen mit Jahrgang 1960

Die Anmeldung für die Altersrente sollte sechs Monate vor Erreichen des Referenzalters bei der AHV-Zweigstelle Ermatingen eingereicht werden.

Mit der Reform AHV 21 wird für Mann und Frau ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren eingeführt. Dieses bildet die Bezugsgrösse für die flexible Pensionierung und wird deshalb neu als Referenzalter bezeichnet: Wer mit 65 die Rente bezieht, erhält diese ohne Abzüge oder Zuschläge ausbezahlt. Frauen der Übergangsgeneration 1961 – 1969 erhalten hingegen einen lebenslänglichen Rentenzuschlag, wenn sie ihre Altersrente nicht vorbeziehen. Das neue Referenzalter 65 gilt auch für die berufliche Vorsorge (Pensionskasse).

Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Detaillierte Informationen zur Reform AHV 21 finden Sie im Informationsblatt zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) sowie in den Merkblättern:
3.01 – Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV
3.04 – Flexibler Rentenbezug
3.06 – Rentenvorausberechnung
3.08 – Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter.

Im Erklärungsvideo zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) werden die Neuerungen einfach und verständlich erklärt: https://ahv-iv.ch/r/videoahv21dt

Bei weiteren Fragen oder für den Bezug von Anmeldeformularen und Merkblätter wenden Sie sich bitte an die AHV-Zweigstelle. Frau Marlies Benois gibt Ihnen gerne Auskunft (anwesend: Donnerstag und Freitag) Sie erreichen mich unter marlies.benois@ermatingen.ch oder Tel. 071 663 30 27.

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