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Bootstationierung – Kennzeichnung der Wassersportgeräte - letzter Aufruf!

Auf den Trockenliegeplätzen in Ermatingen befinden sich immer noch Wassersportgeräte, die nicht beschriftet sind. Gem. Art. 16 Abs. 3 der Binnenschifffahrtsverordnung müssen Paddelboote, SUP`s oder Segelbretter mit Namen und Adresse des Eigentümers oder Halters gut sichtbar beschriftet sein.

Die Besitzer dieser Sportgeräte wurden mehrfach aufgefordert, diese zwecks direkten Informationsaustauschs so zu beschriften, dass der Besitzer kontaktiert werden kann.

Wie in der letzten Ausgabe mitgeteilt, läuft die Frist zur Kennzeichnung am 15. September 2019 ab. Die Sportgeräte, die nach diesem Termin ohne Kennzeichnung in der Anlage stationiert sind, werden durch unsere Werkhof-Mitarbeiter kostenpflichtig entfernt.

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