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Auflage Erneuerung Konzession Parzelle Nr. 52

23.01.2026

Öffentliche Auflage einer Konzession
Gestützt auf § 13 des Wassernutzungsgesetzes des Kantons Thurgau (WNG,RB 721.8)

Departement für Bau und Umwelt

Erneuerung Konzession Treppe / Schuppli GmbH / Politische Gemeinde Ermatingen / Parzelle Nr. 52 / Grundbuch Ermatingen

Die Schuppli GmbH, vertreten durch Marianne Schuppli Gremlich, Untere Seestrasse 32, 8272 Ermatingen, beabsichtigt weiterhin, die Wasserfläche vor der Parzelle Nr. 52 in Ermatingen für eine Treppe zu nutzen.

Es handelt sich um die Erneuerung einer bisherigen Konzession für bestehende
Anlagen. Die betroffene Wasserfläche beträgt insgesamt ca. 4.2 m2. Es werden keine neuen Anlagen erstellt.

Die Konzession soll für 10 Jahre erteilt werden.

Öffentliche Auflage           23. Januar bis  11. Februar 2026

Einsprachen gegen die Nutzung der Wasserfläche und das Erteilen einer Konzession sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel an die Gemeindeverwaltung Ermatingen, zuhanden des Departements für Bau und Umwelt, einzureichen.

Ermatingen, 13. Januar 2026
Departement für Bau und Umwelt