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Medienmitteilung des Veterinäramts des Kantons Thurgau vom 12. Januar 2026
12.01.2026
Nachdem es bereits Ende 2025 auf dem Gebiet des Kantons Thurgau zu einzelnen Totfunden gekommen war und nunmehr auch im Kanton Schaffhausen weitere
Vogelgrippefälle bei Wildvögeln festgestellt wurden, ist von einem aktuell erhöhten
regionalen Vorkommen des Vogelgrippevirus auszugehen. Als zusätzliche
Präventionsmassnahme erklärt daher das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen (BLV) in Absprache mit den Veterinärdiensten der Kantone
Schaffhausen, Zürich und Thurgau per 13. Januar 2026 einen Streifen von einem
Kilometer Breite entlang des Untersee- und des Rheinufers zum
tierseuchenpolizeilichen Kontrollgebiet.
Erhöhte Präventionsmassnahmen für Geflügelhaltungen im Kontrollgebiet
In diesem Gebiet gelten ab Dienstag, 13. Januar 2026, bis voraussichtlich Dienstag,
31. März 2026, für sämtliche Geflügelhaltungen – unabhängig von der Grösse des
Geflügelbestandes – erhöhte Präventionsmassnahmen, um die Einschleppung und
Ausbreitung des Virus zu verhindern. So haben die Geflügelhalterinnen und -halter
insbesondere dafür zu sorgen, dass ihr Geflügel nicht in Kontakt mit Wildvögeln kommen kann und es durch entsprechende Hygienemassnahmen bestmöglich vor einer
Infektion durch das Virus geschützt wird. Ebenso sind verdächtige Veränderungen bei
den Tieren umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden.
Es befinden sich rund 75 Thurgauer Geflügelhaltungen im Kontrollgebiet. Die
betroffenen Geflügelhalterinnen und -halter werden vom Veterinäramt direkt kontaktiert
und informiert. Für die Bevölkerung besteht weiterhin keine Gefahr. Eier und
Geflügelfleisch können bedenkenlos konsumiert werden.
Generell wird empfohlen, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren und diese mit
dem genauen Fundort dem Veterinäramt zu melden, so dass der Kadaver beprobt und
fachgerecht entsorgt werden kann.