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Medienmitteilung des Veterinäramts des Kantons Thurgau vom 12. Januar 2026

12.01.2026
Nachdem es bereits Ende 2025 auf dem Gebiet des Kantons Thurgau zu einzelnen 
Totfunden gekommen war und nunmehr auch im Kanton Schaffhausen weitere 
Vogelgrippefälle bei Wildvögeln festgestellt wurden, ist von einem aktuell erhöhten 
regionalen Vorkommen des Vogelgrippevirus auszugehen. Als zusätzliche 
Präventionsmassnahme erklärt daher das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und 
Veterinärwesen (BLV) in Absprache mit den Veterinärdiensten der Kantone 
Schaffhausen, Zürich und Thurgau per 13. Januar 2026 einen Streifen von einem 
Kilometer Breite entlang des Untersee- und des Rheinufers zum 
tierseuchenpolizeilichen Kontrollgebiet.

Erhöhte Präventionsmassnahmen für Geflügelhaltungen im Kontrollgebiet
In diesem Gebiet gelten ab Dienstag, 13. Januar 2026, bis voraussichtlich Dienstag, 
31. März 2026, für sämtliche Geflügelhaltungen – unabhängig von der Grösse des 
Geflügelbestandes – erhöhte Präventionsmassnahmen, um die Einschleppung und 
Ausbreitung des Virus zu verhindern. So haben die Geflügelhalterinnen und -halter
insbesondere dafür zu sorgen, dass ihr Geflügel nicht in Kontakt mit Wildvögeln kommen kann und es durch entsprechende Hygienemassnahmen bestmöglich vor einer 
Infektion durch das Virus geschützt wird. Ebenso sind verdächtige Veränderungen bei 
den Tieren umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden.

Es befinden sich rund 75 Thurgauer Geflügelhaltungen im Kontrollgebiet. Die 
betroffenen Geflügelhalterinnen und -halter werden vom Veterinäramt direkt kontaktiert 
und informiert. Für die Bevölkerung besteht weiterhin keine Gefahr. Eier und 
Geflügelfleisch können bedenkenlos konsumiert werden. 

Generell wird empfohlen, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren und diese mit 
dem genauen Fundort dem Veterinäramt zu melden, so dass der Kadaver beprobt und 
fachgerecht entsorgt werden kann.