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Fakultatives Referendum – Organisationsreglement Abwasserzweckverband Untersee

15.12.2025

Fakultatives Referendum nach § 90 ff. des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht (RB 161.1) in Verbindung mit § 44 des Gesetzes über die Gemeinden (RB 131.1).

Gegenstand:
Organisationsreglement des Abwasserzweckverbands Untersee

Grundlage:
§ 43 Gesetz über die Gemeinden (RB 131.1)

Referendumsfrist:
drei Monate, 15. Dezember 2025 – 15. März 2026

Auflage:
Rathaus Ermatingen, Front-Office und Webseite

Quorum:
1/20 der Stimmbevölkerung des Zweckverbandes
(Gemeinden Berlingen, Ermatingen, Salenstein)

Informationen
Seit 1972 bilden die Gemeinden Berlingen, Ermatingen und Salenstein unter der Bezeichnung Abwasserzweckverband Untersee einen Zweckverband. Das Organisationsreglement des Abwasserzweckverbands Untersee wurde letztmals im Jahr 2001 angepasst und ersetzte damals das bisherige Reglement aus dem Jahr 1988. Seit der letzten Anpassung im Jahr 2001 hat sich vieles verändert, im rechtlichen übergeordneten Sinn, wie auch in der tatsächlichen Situation.

In den Artikeln 31 und 32 des Organisationsreglements ist die Kostenverteilung geregelt. Der Kostenverteiler sollte gemäss Art. 32, Abs. 2 in der Regel alle zehn Jahre neu beurteilt werden. Der bisher angewendete Kostenteiler ist veraltet, schlecht dokumentiert und nicht vollständig nachvollziehbar. Da der Kostenteiler und somit auch das Organisationsreglement angepasst werden müssen, entschieden die Betriebskommission und die Delegiertenversammlung des Abwasserzweckverbands das Organisationsreglement vollständig zu überarbeiten.

Dies alles bewegte die Betriebskommission und den Vorstand ein neues Reglement auszuarbeiten. Die Delegiertenversammlung stützte die Ausarbeitung eines neuen Organisationsreglements. Der Reglementsentwurf wurde dem Rechtsdienst des Kanton Thurgau zur Vorprüfung eingereicht. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. An der Delegiertenversammlung vom 7. November 2024 stimmten die Delegierten der Verbandsgemeinden dem Reglement zu.

Die Delegiertenversammlung des Abwasserverbandes Untersee hat an ihrer Sitzung vom 7. November 2024 das revidierte Organisationsreglement (Statuten) beschlossen. Die letzte umfassende Revision stammt aus dem Jahr 2010. Die aktuelle Überarbeitung berücksichtigt insbesondere:

  • Die Anpassung an das übergeordnete Recht (Gemeindegesetz, Rechnungswesen, Beschaffungsrecht)
  • die Einführung von Volksrechten für die Stimmberechtigten des Verbandsgebiets (Initiativ- und Referendumsrecht)
  • eine klarere Abgrenzung der Aufgaben der verschiedenen Organe (Delegiertenversammlung, Verbandsvorstand, Betriebsleitung)
  • sowie eine organisatorische Entlastung des Verbandsvorstands durch die Einführung einer Betriebsleitung
Das neue Reglement wird zuhanden den Stimmberechtigten im Verbandsgebiet (Gemeinden Berlingen, Ermatingen und Salenstein) dem fakultativen Referendum unterzogen.