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Meldepflicht von Hundehaltenden
01.11.2025
Sie haben sich einen vierbeinigen Freund zugelegt? Dann weisen wir Sie auf Ihre Pflicht als Hundehalter/in hin, Ihren Hund bei der Hundekontrolle anzumelden. Auf unserer Website finden Sie das entsprechende Anmeldeformular sowie das Merkblatt für Hundehaltende.
Halter/innen bereits registrierter Hunde müssen zudem Änderungen ihrer Personalien, Halterwechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge sowie den Tod ihres Hundes melden.
Bei Unklarheiten oder weiteren Fragen rund ums Thema Hundehaltung in der Gemeinde Ermatingen, dürfen Sie sich gerne bei unserer Hundekontrolle, Frau Jara Sturzenegger (071 663 30 33 oder jara.sturzenegger@ermatingen.ch) melden.