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Steuerbezug 2025
20.10.2025
Die letzte Rate der provisorischen Steuerrechnung der Staats- und Gemeindesteuern 2025 wird am 31. Oktober 2025 fällig.
Nach § 40 Absatz 2 StG ist bei natürlichen Personen die erste Rate am 31. Mai, die zweite am 31. August und die dritte am 31. Oktober des Steuerjahres fällig. Steuerpflichtige, denen es aus triftigen Gründen nicht möglich ist, die Zahlungen fristgerecht zu leisten, können beim Steueramt Ermatingen ein schriftliches Gesuch um Fristerstreckung oder Stundung einreichen.
Gerne möchten wir uns an dieser Stelle wieder einmal bei all jenen Steuerpflichtigen bedanken, welche Ihrer Zahlungspflicht stets pünktlich nachkommen. Damit ersparen Sie uns unnötige Umtriebe und Kosten und sich selber unliebsamen Ärger.