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Öffentliche Mitwirkung zum Gestaltungsrichtplan Fraugarten
Auf der Parzelle Nr. 3451 in Triboltingen war eine Überbauung mit Wohnungen, Doppel-Einfamilienhäusern sowie einem Einfamilienhaus geplant. Das Baugesuch wurde 2021 eingereicht und im September 2022 bewilligt, gegen diese Bewilligung erhobene Einsprachen wies der Gemeinderat ab. Anschliessend wurde beim Verwaltungsgericht Rekurs erhoben. Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerden teilweise gut und verneinte die für das Bauvorhaben erforderliche Baureife. Wesentlich für diesen Entscheid war unter anderem, dass die Gemeinde die Baubewilligung kurz vor der Gemeindeabstimmung zur Ortsplanungsrevision erteilt hatte, in der für die beiden Teilgebiete Fraugarten Ost und West eine Gestaltungsplanpflicht festgelegt wurde. Zudem sei das Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder (ISOS) im Bewilligungsverfahren nicht berücksichtigt worden.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass in diesem sensiblen Gebiet eine gesamtheitliche Betrachtung über beide Teilgebiete notwendig ist. Aspekte wie das ISOS, der Grüngürtel, die Nähe zur Kapelle sowie die verkehrliche Erschliessung müssen in einem strukturierten Planungsprozess umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen werden. Daher hat der Gemeinderat am 27. August 2024 beschlossen, für die beiden Teilgebiete Fraugarten Ost und West vorgängig einen Gestaltungsrichtplan zu erarbeiten. Dieser dient einer gesamtheitlichen Betrachtung des Gebietes und stellt ein behördenverbindliches Planungsinstrument dar. Er schafft zudem klare Rahmenbedingungen für alle betroffenen Grundeigentümer – unabhängig vom Zeitpunkt der Realisierung einzelner Bauprojekte.
Mit der Erarbeitung des Richtplans wurde die bhateam ingenieure ag beauftragt. Begleitet wurde der Prozess von einer Planungsgruppe, bestehend aus: Janine Lallemand (Gemeinderätin), Corinne Frei (Bauverwalterin), Ueli Wepfer (Mitglied Baukommission), Matthias Biedermann (Landschaftsarchitekt) und Christoph Brugger (Raumplaner, bhateam ingenieure ag). In den letzten Monaten wurde durch die Planungsgruppe der Gestaltungsrichtplan ausgearbeitet, zudem fanden Sitzungen mit den betroffenen kantonalen Fachstellen statt, um wesentliche Punkte zu klären.
Alle Interessierten sind eingeladen, sich innerhalb der Auflagefrist vom 15. Oktober 2025 bis 24. November 2025 zum vorliegenden Entwurf zu äussern. Die vollständigen Unterlagen können auf der Mitwirkungsplattform oder während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten im Rathaus, am Front-Office im Erdgeschoss, eingesehen werden.
Stellungnahmen bitten wir nach Möglichkeit über die Mitwirkungsplattform «www.mitwirkung-ermatingen.ch» einzureichen. Selbstverständlich ist auch die Abgabe einer Stellungnahme in Papierform weiterhin möglich; solche Eingaben sind direkt an die Bauverwaltung der Gemeinde Ermatingen zu richten.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Bauverwalterin gerne zur Verfügung.