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Information zur Parkraumbewirtschaftung

15.09.2025

An der Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2025 wurde beschlossen, die gebührenpflichtigen Parkplätze einer Ganzjahresbewirtschaftung zu unterstellen. Die Parkuhren werden somit über die Wintermonate nicht mehr abgedeckt und bleiben folglich in Betrieb.

Ab dem 1. Oktober 2025 werden zudem für das regelmässige Parkieren auf öffentlichem Grund – dazu gehören nicht bewirtschaftete Parkplätze sowie Strassen und Wege – Gebühren erhoben. Für diesen «gesteigerten Gemeingebrauch» kann bei der Gemeinde eine Monats-, Halbjahres- oder Jahresbewilligung bezogen werden. Fahrzeuge ohne Bewilligung werden entsprechend gebüsst.

Für den Zeitraum vom 01.10.2025 bis 31.12.2025 können Sie Parkbewilligungen per Mail über werke@ermatingen.ch bestellen. Bitte geben Sie dazu Ihr Kennzeichen an.

Die Kosten betragen 50.00 Fr. pro Monat. Pro Halter können zwei Kennzeichen registriert werden, es darf jedoch immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig parkiert werden.

Sollten zwei Fahrzeuge gleichzeitig parkiert werden, sind zwei Bewilligungen nötig.

Die Parkbewilligung gilt auf allen gemeindeeigenen Parkplätzen in Ermatingen und Triboltingen, jedoch nicht auf dem Stediparkplatz und den Parkplätzen direkt vor dem Badigebäude.

 

Parkbewilligungen für das Jahr 2026 können wir erst ab dem 01.12.2025 ausstellen.

Bitte melden Sie sich dann nochmals, damit wir Ihnen eine Jahres- oder Monatsbewilligung ausstellen können.

 

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung und stehen für Fragen zur Verfügung.