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Geburt

Jedes Zivilstandsamt beurkundet die Geburten aller in seinem Bezirk geborenen Kinder. Die Geburten sind innert 3 Tagen dem zuständigen Zivilstandsamt zu melden. Die Meldungen der Spitalgeburten erfolgen direkt an das Zivilstandsamt. Die Hausgeburten müssen durch die Hebamme, jede andere bei der Geburt anwesende Person oder durch die Kindsmutter gemeldet werden.

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